BAuA empfiehlt besonderen Sonnenschutz für Beschäftigte im Freien

Gebräunte Haut ist ein Schönheitsideal. Leicht bekleidete und braun gebrannte Frauen hüpfen in der Werbung am Strand, wo die Sonne strahlend vom Himmel knallt. Doch die Kehrseite der Sonnenmedaille sind Gesundheitsrisiken, verursacht durch zu viel UV-Strahlung und zu wenig Schutz. Häufig ignorieren Sonnenanbeter die gefährlichen Folgen von langjähriger intensiver Sonneneinwirkung. Beschäftigte aus der Forstwirtschaft oder Bauarbeiter können sich ihre Zeit in der Sonne aber nicht aussuchen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeiten rund zweieinhalb Millionen Beschäftigte in Deutschland im Freien. Gerade sie müssen sich umfassend vor UV-Strahlung schützen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind wichtig für Arbeitnehmer im Freien. Typische Beschäftigtengruppen finden sich in der Landwirtschaft oder der Baubranche. Sie sind auf gutes Wetter angewiesen und arbeiten an Schönwettertagen auch mal über acht Stunden, sind also viel Hitze und Sonnenstrahlung ausgesetzt. Auch Dachdecker, Fensterputzer, Erzieherinnen und Sportlehrer halten sich lange in der prallen Sonne auf und sind gefährdet.

Tipps für Beschäftigte: Vor Sonnenstrahlung kann sich jeder auf verschiedene Weise schützen. Bereits körper- und kopfbedeckende Kleidung hat einen hohen Lichtschutzfaktor. Wer trotzdem auf allzu viel Körperbedeckung verzichten möchte, sollte sich wenigstens mit Sonnenschutzcreme schützen. Dabei ist ein ausreichend hoher Lichtschutzfaktor wichtig. Dieser hängt vom Hauttyp ab. Generell, besonders aber bei empfindlicher und heller Haut, gilt: Bloß nicht zu dünn auftragen, da bei nicht ausreichender Auftragsmenge der Schutzfaktor auf ein Drittel fallen kann!

Für den Augenschutz ist eine ausreichend große Sonnenbrille zu empfehlen, die auch die Seiten der Augen abdeckt. Andere Kaufkriterien sind das CE-Kennzeichen und die Filterkategorie 2 oder 3. Lässt sich der Arbeitsbeginn in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegen, können Beschäftigte der sonnenintensiven Zeitspanne während ihrer Arbeitszeit ausweichen. In Deutschland ist die Sonnenstrahlung zwischen etwa 11 und 15 Uhr am intensivsten.

Der Schutz gegen schädliche UV-Strahlung ist wichtig. Wenn Schutzmaßnahmen beachtet werden, sind der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die Arbeitsqualität sichergestellt. Einer sonnigen und gefahrfreien Zeit für die Haut steht dann nichts mehr im Wege. Damit Beschäftigte erkennen, wann die UV-Strahlung zu stark wird, kann der UV-Index sehr hifreich sein. Er gibt an, wie wirksam die Sonnenstrahlung für die Haut ist. Der aktuelle UV-Index kann auf der Internetseite www.suvmonet.de mit 3-Tagesprognosen für ganz Deutschland abgerufen werden, auch mit einem Smartphone. Je größer der UV-Index (UVI), desto stärker und gefährlicher ist die Sonnenstrahlung. Ab einem UVI von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich.

Arbeitgeber können zum UV-Schutz der Beschäftigten beitragen. Technische Schutzmaßnahmen wie Überdachungen und Unterstellmöglichkeiten, die schützenden Schatten bieten, tragen zum Sonnenschutz bei. Für ständige Arbeitsplätze im Freien, wie beispielsweise Bademeisterarbeitsplätze, helfen feststehende Dächer. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Beschäftigte in der Nähe des Arbeitsplatzes über Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk verfügen können. Arbeitgeber können dies sicherstellen, indem sie zum Beispiel Mineralwasser bereitstellen oder eine Wasserzapfstelle mit Trinkwasser.

Sonnenstrahlung – das ist nicht nur Licht. Dazu gehören auch UVB- und UVA-Strahlung, die zu Haut- und Augenerkrankungen beitragen. Pro Jahr gibt es in der Bundesrepublik nach Angaben der Deutschen Krebshilfe etwa 230.000 Hautkrebsneuerkrankungen. Die Tendenz steigt.

Informationen bieten die Broschüre “Licht und Schatten – Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte im Freien” und das Faltblatt “Sonnenbrillen – Augen auf beim Brillenkauf!”.

Weitere Informationen:

>> Empfehlungen der BAuA für heiße Sommertage in Arbeitsstätten

Außerdem findet man auf der Internetseite des Umweltbundesamts den Bericht “Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen sommerlicher Hitze und Hitzewellen und Tipps zum vorbeugenden Gesundheitsschutz” unter www.umweltbundesamt.de.

(BAuA)

HCC Redaktion

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