Berufskleidung: Arbeits- oder Schutzkleidung?

Die Gründe, warum ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Berufskleidung stellt, sind unterschiedlich. Eine Möglichkeit besteht in einem einheitlichen Erscheinungsbild des Unternehmens – dann spricht man von Arbeitskleidung. Ein anderer Grund kann darin bestehen, dass der Betrieb seine Mitarbeiter vor Gefahren schützen muss – das tut er mit der sogenannten Schutzkleidung. In diesem Fall ist das Tragen spezieller Kleidung rechtlich streng geregelt. Für beide Kleidungsvarianten gelten unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich Tragepflicht sowie Kostenübernahme.

Wann kommt welche Berufskleidung zum Einsatz?

Je nach Branche unterscheiden sich die Vorgaben, die Arbeitgebern ihren Mitarbeitern machen können und müssen:

Schutzkleidung

Unter Schutzkleidung versteht man Kleidungsstücke, die Mitarbeiter vor Gefahren schützen sollen, die mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sein können. Das ist vor allem im Handwerk und der Industrie der Fall. Je nach Gefahrenquelle und –potenzial gehören zu der Ausrüstung zum Beispiel:

  • Helm
  • Schutzbrille
  • Atemmaske
  • Sicherheitsschuhe
  • Komplette Schutzanzüge.

Arbeitskleidung

Selbst wenn keine gesetzlichen Verpflichtungen zum Tragen von Schutzkleidung gegeben sind, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass während der Arbeitszeit entsprechende Arbeitskleidung zu tragen ist um ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens nach außen zu gewährleisten. Geregelt werden kann das im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wurden derartige Vereinbarungen getroffen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich daran zu halten und die vorgeschriebene Kleidung zu tragen.

Schutzklassen bei Schuhen

Wenn bei der Arbeit mit Fußverletzungen zu rechnen ist, hat der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bereitzustellen, die der Arbeitnehmer tragen muss. Diese sollen vor folgenden Gefahren schützen:

  • Stoßen oder Einklemmen des Fußes
  • Herabfallende Gegenstände
  • Treten in spitze Gegenstände
  • Ätzende Lösungen oder heiße Flüssigkeiten.

Bei den Sicherheitsschuhen unterscheidet man in verschiedene Schutzklassen, je nach Gefahrenquellen:

  • S 1: Die Schuhe sind an Arbeitsplätzen zugelassen, an denen nicht mit dem Einwirken von Feuchtigkeit (Flüssigkeiten, Nässe oder Schmutz) zu rechnen ist.
  • S 1 P: Neben der Eigenschaften von S1 verfügen diese Schuhe über eine durchtrittsichere Einlage um eine Verletzung durch spitze und scharfe Gegenstände zu vermeiden.
  • S 2: Diese Schuhe kommen ebenso in Bereichen zum Einsatz, in denen zusätzlich mit dem Einwirken von Feuchtigkeit zu rechnen ist.
  • S 3: Diese Sicherheitsschuhe sind wie die der Schutzklasse S 2, jedoch schützt auch hier eine zusätzliche trittsichere Einlage vor spitzen und scharfen Gegenständen.

Wer kommt für die Kosten der Berufskleidung auf?

Auch die Weise, wie die Schutz- und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt werden, unterscheiden sich.

Schutzkleidung

Bezüglich der Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften ist am Arbeitsplatz das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) maßgebend. Wenn der Arbeitgeber nach diesem Gesetz dazu verpflichtet ist, dass er Angestellten bei gefährlichen Arbeiten Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen hat, so muss er gemäß §3 ArbSchG für die Kosten aufkommen. Weitere Aufgaben des Arbeitgebers bestehen darin, dass er Mitarbeiter in das korrekte Tragen der Kleidung einweist sowie für deren Reinigung und Instandhaltung aufkommt.

Natürlich kann man Schutzkleidung in jedem Fall, das heißt auch freiwillig aus persönlichen Sicherheitsgründen tragen. Die Kosten muss man als Arbeitnehmer dann zwar selbst übernehmen, professionelle Arbeitskleidung aus robustem Material ist jedoch immer sinnvoll, wenn sie vor Verletzungen bei der Arbeit schützt. Nicht nur Überbekleidung wie Hosen und Jacken, sondern ebenso Unterhemden und Shirts sind ideal auf die handwerkliche Arbeit ausgelegt, zum Beispiel indem sie atmungsaktiv sind und dadurch Schweiß optimal vom Körper abtransportieren.

Arbeitskleidung

Auch in diesem Fall gilt: Insofern der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung aus eigenem Interesse trägt, beispielsweise um seine eigene Kleidung zu schützen, muss er für diese finanziell selbst aufkommen. Schreibt allerdings der Arbeitgeber die Bekleidung im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag vor, kommt grundsätzlich das Unternehmen für die Kosten auf. Ausnahme: Wenn Mitarbeiter die Kleidung auch in der Freizeit tragen, können sie an den Kosten beteiligt werden.

HCC Redaktion

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