Die Studienplatzklage als probates Mittel im Falle einer Ablehnung

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Die Studienplatzklage ist kein neues Mittel, wird aber dennoch oft außer Acht gelassen. Anstelle dessen nehmen abgewiesene Studenten die Ablehnung als solche hin. Doch wie die Erfahrung gezeigt hat, verspricht der Gang zum Anwalt gute Erfolgschancen.

In welchen Fächern ist eine Studienplatzklage möglich?

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Eine Studienplatzklage kann bei Ablehnung eine valide Option sein. (Bild: © istock.com/dmark)

Da es sich bei der Studienplatzklage um einen professionellen juristischen Prozess handelt, gibt es grundsätzlich keine Einschränkung bezüglich des Studiengangs. Dennoch ist die Klage vor allem in jenen Fächern bewährt, die sehr beliebt sind und deswegen nur eine kleine Quote aller Bewerber zulassen können. Die Übersicht auf ah-studienplatzklage.de gibt einen guten Eindruck, um welche Fächer es sich dabei handelt. Die drei wohl bekanntesten Klassiker dieser Art sind:

  • Medizin (siehe hier)
  • Jura
  • Betriebswirtschaftslehre

Dazu kommen Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie sowie das Lehramtsstudium (bei bestimmten Fächerkombinationen). Im Gegensatz dazu sind naturwissenschaftliche und technische Studiengänge (die sogenannten MINT-Fächer) wie Informatik, Mathematik, Physik oder Maschinenbau nicht ganz so streng bei der Zulassung, denn durch den hohen inhaltlichen Anspruch reguliert sich die Studentenzahl meistens ganz von alleine. Eine Zulassungsklage ist dort folglich nur selten notwendig.

Auch die Prüfungsanfechtung ist auf dem Vormarsch

Wie hoch die Chancen auf eine erfolgreiche Klage sind, lässt sich dennoch nicht pauschal sagen. So kommt es (unter anderem) auf die Begründung der Universität an, da diese die Angriffsfläche für rechtliche Mittel darstellt. Nichtsdestotrotz ist die Zahl der Kanzleien, die eine Studienplatzklage anbieten, in den letzten Jahren gestiegen – dies ist sowohl auf die höhere Nachfrage als auch auf Erfolgsfälle in der Vergangenheit zurückzuführen.

Das liegt womöglich auch daran, dass Studierende abgesehen von der Studienplatzklage auch aus anderen Gründen auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen. So erwähnt das Leistungsportfolio dieser Kanzlei auch das öffentliche Schulrecht und – für Studenten noch interessanter – Prüfungsanfechtungen. Diese können das Zünglein an der Waage sein, wenn es um den Erfolg oder Misserfolg des gesamten Studiums geht. Gerade angesichts der investierten Zeit und Kosten, die für ein Studium über die Jahre anfallen, stehen Prüfungsanfechtungen in den späten Phasen eines Studiums finanziell in einem guten Licht da.

Auch hier gilt jedoch, dass es stets auf die Details ankommt. Dies kommunizieren die Experten auch ihrerseits: Juristische Mittel gegen die Universität dürfen nicht als pauschalisierte Massenware verstanden werden, sondern als maßgeschneiderte Dienstleistung für Einzelfälle. Interessenten sollten deswegen zunächst das kostenpflichtige Erstberatungsgespräch suchen, da sie dort eine erste Einschätzung zur Situation erhalten und die Erfolgsaussichten danach genauer kalkulieren können, während kostenlose Erstberatungen eher auf einen zweifelhaften Ruf einer Kanzlei schließen lassen.

HCC Redaktion

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