Ergänzung der GKV mit einer Zahnzusatzversicherung

Steht die private Krankenversicherung vor dem Aus? Am Montag, dem 13. Mai, haben die Bertelsmann Stiftung und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Ergebnisse ihrer Untersuchungen zur Krankenversicherung der Zukunft vorgestellt. Beide Organisationen sprechen sich für eine Zusammenführung der gesetzlichen (GKV) und privaten (PKV) Krankenversicherung aus.

Deutschland ist derzeit das einzige europäische Land, in dem es noch das duale System aus PKV und GKV gibt – in allen anderen Ländern sind gesetzliche Grundsicherungssysteme mit privaten Zusatzversicherungen üblich. Das deutsche Versicherungssystem steht daher auch vielfach in der Kritik. Befürchtet wird eine Zwei-Klassen-Medizin, außerdem wird der unsolidarische Charakter der PKV bemängelt. Der Financial Times Deutschland zufolge haben sich schon 2011 die großen Versicherungskonzerne auf einen Ausstieg aus der privaten Kranken-Vollversicherung vorbereitet. Dies würde bedeuten, dass künftig nicht mehr alle wesentlichen Gesundheitsrisiken abgesichert würden, sondern sich der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherer (PKV) auf Zusatzversicherungen als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken, beispielsweise in Form einer Zahnzusatzversicherung.

Auch morgen noch kraftvoll zubeißen? Mit einer Zahnzusatzversicherung die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen

Gesunde Zähne bedeuten Lebensqualität. Die Versicherung der Zähne wird jedoch nicht vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Im zahnmedizinischen Bereich muss aufgrund der Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherungen häufig mit einer hohen Eigenbeteiligung gerechnet werden. Damit die Zähne aber nicht morgen im Apfel stecken bleiben, ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Leistung.

Beispiel: Zusatzversicherung übernimmt teuren Zahnersatz

Fehlende Zähne wirken sich nicht nur ästhetisch und damit auf das psychische Wohlbefinden, sondern auch medizinisch negativ aus. Zahnwanderungen, Kieferverschiebungen und damit einhergehende Beeinträchtigungen der Biss- und Kaufunktion sowie eine Fehlbelastung von Zähnen und Muskelgruppen und vorzeitiger Knochenabbau sind die Folge. An dieser Stelle ist Zahnersatz nötig – dieser ist jedoch teuer.

Die gesetzlichen Krankenversicherer richten sich in ihren Leistungen nach dem sogenannten Bonusheft, das gesetzlich Versicherte beim Zahnarzt erhalten und in das die regelmäßig vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. War der Patient regelmäßig bei der Vorsorge, steigt der Anspruch auf Leistungen bzw. Kostenübernahme im Zahnersatzbereich. Der Zuschuss liegt nach fünf Jahren regelmäßiger Kontrolle bei 60 Prozent, nach zehn Jahren bei 65 Prozent. Der übrige Betrag muss vom Patienten getragen werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann die eigene Beteiligung an der zahnmedizinischen Behandlung deutlich verringert werden.

Weitere Leistungen individuell anpassen

Ob Behandlungen im Bereich des Zahnerhalts, des Zahnersatzes oder der Kieferorthopädie benötigt werden, ist natürlich von Patient von Patient verschieden. Eine Zahnzusatzversicherung muss daher hinsichtlich Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Ein genauer Blick auf die Angebote und Leistungen der verschiedenen Versicherer lohnt sich.

HCC Redaktion

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