Gesundheitswesen 2013: Welche Änderungen erwarten uns?

Auch im kommenden Jahr 2013 müssen sich die Versicherten und Leistungserbringer (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser) mit einer ganzen Reihe von Änderungen im Gesundheitswesen, neuen Gesetzen oder Verordnungen rund um die Kranken- und Sozialversicherungen auseinandersetzen.

Änderungen im Gesundheitswesen 2013:

Praxisgebühr

Neun Jahre nach Einführung der Praxisgebühr wird sie 2013 wieder abgeschafft. Die Zuzahlung von zehn Euro, die Kassenpatienten bei Arzt- und Zahnarztbesuchen sowie beim Notdienst bisher einmal im Vierteljahr entrichten müssen, entfällt zum 1. Januar 2013. Damit werden gesetzlich Versicherte um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Auf eine Senkung der Krankenkassenbeiträge wird verzichtet.

Aktuelle Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013

Gesundheitswesen
Quelle: BKK

Beitragssatz in der Krankenversicherung und Zusatzbeiträge

Auch im Jahr 2013 gilt der gesetzlich festgelegte allgemeine einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Private Krankenversicherung ( Unisex Tarife )

In der privaten Krankenversicherung muss bis Ende 2012 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden. Danach dürfen zukünftig nur noch sogenannte Unisex Tarife angeboten werden, die bei den Beiträgen keine Differenzierung nach dem Geschlecht enthalten. In der Folge dürften die Beiträge für Männer deutlich steigen, während Frauen eher entlastet werden.

Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Das neue Gesetz soll mehr Hilfe für Demenzkranke und Alten-WGs geben und vor allem sollen Bürger in Zukunft selbst privat versorgen. Um diese Errungenschaften allerdings zu finanzieren, steigt zum 1. Januar 2013 der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95 (2,2 bei Kinderlosen) Prozent um 0,1 Punkte auf 2,05 (2,3 bei Kinderlosen) Prozent. In den Jahren 2013 bis 2015 fließen dadurch zusätzlich 3,5 Milliarden Euro in die Pflegekassen. Mit diesen Mehreinnahmen sollen dann die Leistungen für Demenzkranke finanziert werden.

Gesundheitswesen 2013
Quelle: BKK

Sachleistungen (monatlich) für Tagespflegeeinrichtungen

Gesundheitswesen
Quelle: BKK

Änderungen im Transplantationsgesetz (Organspendeausweis)

Nach den Vorgaben des neuen „Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ sollen sich die Menschen in Deutschland künftig stärker mit dem Thema Organspende befassen. Die jüngsten Berichte über die Praxis der Organvergabe in Göttingen und Regensburg haben ein kritisches Medien- und Versichertenecho ausgelöst und Zweifel bei vielen Betroffenen und potenziellen Organspendern geweckt. In Deutschland warten zurzeit rund 12.000 Menschen auf ein für sie lebensrettendes Organ, 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Die Betriebskrankenkassen werden, wie auch die anderen gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten ab dem Alter von 16 Jahren anschreiben, informieren und einem Organspendeausweis mitschicken und sie zu einer Entscheidung anregen. So können die Versicherten auf der Rückseite des Organspendeausweises ankreuzen, ob und welche Organe sie nach ihrem Tod spenden wollen. Sie können aber auch der Entnahme von Organen und Geweben widersprechen oder eine Person benennen, die darüber entscheiden soll. Frühestens 2014 soll die Spendebereitschaft auch auf der elektronischen Gesundheitskarte registriert werden. Europaweit liegt Deutschland mit etwa 15 Organspendern pro einer Million Einwohner im hinteren Drittel der Länder!

Patientenrechte / Behandlungsfehler

Die Zahl der Behandlungsfehler lässt sich nur schätzen. Die Annahmen reichen von 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehlern jährlich.

In jeden Fall machen diese Zahlen deutlich, wie wichtig es ist, Behandlungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden.

Viel Neues bringt das ab 1.1.2013 voraussichtlich in Kraft tretende Patientenrechtegesetz nach Auffassung der Betriebskrankenkassen jedoch nicht.

Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass künftig die Patienten von ihrem Arzt schriftlich über die Kosten Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) informiert werden müssen. Zudem wird nunmehr gesetzlich klargestellt, dass Patienten ein Recht haben, unverzüglich Einsicht in ihre Patientenakten zu nehmen.

Die Betriebskrankenkassen stellen bei der Hilfe für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen der Versicherten medizinische Fachgutachten zur Verfügung, zeigen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf und nennen mögliche Anlaufstellen (z. B. Selbsthilfegruppen, Gutachter- und Schlichtungsstellen). Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte der Betroffene sich daher direkt an seine BKK wenden und mit dieser das weitere Vorgehen absprechen.

(BKK: Was ändert sich im Gesundheitswesen 2013?)

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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