Sexuelle Belästigung in Pflegeberufen: Hinweise der BGW

Das Thema sexuelle Belästigung, das aktuell die öffentliche Diskussion bestimmt, betrifft auch eine Branche mit einem hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten: die Kranken- und Altenpflege. Sexuelle Belästigung in Form unerwünschter Avancen können hier nicht nur von Kollegen oder Vorgesetzten ausgehen, sondern auch von Patienten und Heimbewohnern. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Hinweise, wie Betroffene bei Übergriffen reagieren können.

Eine anzügliche Bemerkung, der berühmte Klaps auf den Po oder ein eindeutiges Angebot: Nach einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben knapp 60 Prozent aller Frauen schon sexuelle Belästigung in verschiedenen Situationen erlebt, 22 Prozent bei der Arbeit oder in der Ausbildung. Im beruflichen Kontext gehen Übergriffe meist von Kollegen oder Vorgesetzten aus. In pflegerischen Berufen kann es aber auch zu Belästigungen durch Patienten oder Bewohner kommen: Gemäß einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen berichteten 18 Prozent der weiblichen Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten über entsprechende Vorfälle.

Führungskräfte gefordert

Menschen zu pflegen, ist mit engem körperlichem Kontakt verbunden. Besonders beim Waschen entstehen intime Situationen. “Pflegekräften wird hier hohe Professionalität abverlangt”, weiß Dr. Heike Schambortski, Pflege-Expertin der BGW, der gesetzlichen Unfallversicherung für Gesundheitsberufe. “Dies ist für Berufsanfängerinnen oft eine große Herausforderung, insbesondere wenn ihre unsichere Position ausgenutzt wird. Die belästigten Frauen schämen sich häufig und haben sogar das Gefühl, eine Mitschuld zu tragen und zu prüde zu sein.” Dies könne zu einem Verlust der Freude am Beruf, zu Unkonzentriertheit, Zweifeln an der beruflichen Eignung bis hin zu Krankheitssymptomen führen. Leider bestehe in manchen Einrichtungen aber immer noch ein Klima, in dem Vorfälle verharmlost und ins Lächerliche gezogen würden und die Meinung vorherrsche, dass so etwas zum Beruf dazu gehöre.

Dr. Schambortski sieht hier besonders die Führungskräfte in der Pflicht: “Sie müssen klar stellen, dass sexuell belästigende Verhaltensweisen, von wem auch immer, nicht toleriert werden. Sie haben jeden Bericht über einen Vorfall ernst zu nehmen und die Belästigten vorurteilsfrei zu unterstützen.” Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichte Arbeitgeber außerdem, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu diesem Thema zu schulen. Eine Betriebsvereinbarung, an der die betriebliche Interessenvertretung beteiligt ist, könne ebenfalls eine Hilfe sein.

Sexuelle Belästigung: Richtig reagieren

In konkreten Übergriffsituationen empfiehlt die BGW-Expertin eine verbale Reaktion in drei Schritten. Als ersten Schritt das Beschreiben: “Sie berühren mich auffällig oft”, dann das Benennen der Wirkung: “Das ist mir unangenehm”, und schließlich die Forderung nach dem erwünschten Verhalten: “Ich möchte nicht, dass Sie mich anfassen.” Dr. Schambortski: “Ganz wichtig ist es, sich auf keine Diskussion einzulassen. Wenn der Belästiger versucht, sein Verhalten zu rechtfertigen oder zu erklären, dann hilft die Strategie des Sprungs in der Schallplatte: Anstatt auf die Argumente des Gegenübers einzugehen, ist es besser, konsequent Schritt zwei und drei zu wiederholen. Es ist unerheblich, wie der andere sein Verhalten gemeint hat oder meint, er hat es ganz einfach zu unterlassen.”

Weitere Informationen bei der BGW

HCC Redaktion

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