Zeiterfassung und die arbeitsrechtlichen Grundlagen

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Kraft Gesetz ist kein Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. Davon ausgenommen ist allerdings die Mehrarbeit der Mitarbeiter, sie ist im § 16 Abs. 2 ArbZG geregelt. Um dieser Pflicht gerecht zu werden, werden in der Praxis sehr häufig Zeiterfassungssysteme genutzt. Allerdings kann der Arbeitgeber die Pflicht zur Erfassung auch auf seine Arbeitnehmer abwälzen, indem er diese beauftragt, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren.

Zeiterfassung: Was muss, was kann?

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Zeiterfassung ist für viele Unternehmen ein wichtiges Thema. (Bild: © istock.com/gradyreese)

Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, die durchschnittliche Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu kontrollieren. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von sechs Monaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Daher muss die wöchentlich geleistete Arbeitszeit überprüfbar sein.

Allerdings ist es auch so, dass in vielen Unternehmen, die eine Zeiterfassung nutzen, Fälle von Missbrauch vorkommen. Zum Beispiel geht der Arbeitnehmer nach Hause und beauftragt einen Kollegen. mit seiner Chipkarte auszustempeln. Oder aber bei einer Zeiterfassungssoftware werden falsche Arbeitszeiten eingetragen. Dies kann unter Umständen eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, auf jeden Fall kann aber eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Die Vor- und Nachteile eines Zeiterfassungssystems

Es gibt zahlreiche Vorteile

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Eine Zeiterfassung über ein Zeiterfassungssystem reduziert den Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich. (Bild: © istock.com/Geber86)

Eine Zeiterfassung, zum Beispiel von CheroKey, hat verschiedene Vorteile, so liefert sie zum Beispiel die erforderlichen Daten, die für die Gehaltsabrechnung erforderlich sind. Die manuelle Berechnung der Arbeitszeit, wie sie früher üblich war, entfällt. Die Überstundenkonten der Mitarbeiter werden zudem automatisch geführt und kontrolliert. Außerdem ist eine projektbezogene Zuordnung der Mitarbeiterzeiten möglich. Es gibt diverse Auswertungsmöglichkeiten, wodurch beispielsweise notorische Montagszuspätkommer schnell identifiziert werden können.

Die Nachteile sollten bedacht werden

Die Einführung eines Zeiterfassungssystems kann sich für das Unternehmen selber allerdings auch negativ auswirken. So erhalten Mitarbeiter nicht selten den Eindruck, dass die Zeiterfassung nur dazu dient, um von der Unternehmensleitung kontrolliert zu werden. Dadurch wird ein Vertrauensverlust herbeigeführt, was wiederum zu einem schlechten Betriebsklima führt. Hinzu kommt, dass sich die Personalkosten erhöhen können. Denn viele Mitarbeiter haben bei der Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassungssystem die Überstunden erst dann notiert, wenn sie ein bestimmtes Maß überschritten haben. Nun werden die Arbeitszeitminuten genau automatisch erfasst und somit fließt jede einzelne Minute in die Gehaltsabrechnung ein, wodurch zusätzliche Kosten anfallen.

 

HCC Redaktion

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