Für Arbeitgeber, Gerichte oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) gilt: Abstinenzbelege müssen stichhaltig sein. Wer einen Abstinenzbeleg braucht, wendet sich am besten an eine qualifizierte Stelle. Nicht …
Anerkannte Abstinenzbelege setzen qualifizierte Anbieter voraus
