Für Arbeitgeber, Gerichte oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) gilt: Abstinenzbelege müssen stichhaltig sein. Wer einen Abstinenzbeleg braucht, wendet sich am besten an eine qualifizierte Stelle. Nicht …
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Für Arbeitgeber, Gerichte oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) gilt: Abstinenzbelege müssen stichhaltig sein. Wer einen Abstinenzbeleg braucht, wendet sich am besten an eine qualifizierte Stelle. Nicht …