Offlinezeiten sind wichtig für das seelische und körperliche Wohlbefinden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Handy-Stress am Feierabend hin. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Freizeit, sondern auch für die Arbeit, wenn komplexe Aufgaben erfüllt werden müssten. Häufige Unterbrechungen beeinträchtigen sowohl die Arbeitszufriedenheit als auch die Produktivität.
“Ohne Ruheinseln im Alltag sind weder gute Leistungen noch Erholung möglich”, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Frage der Erreichbarkeit und die Vielzahl der Kommunikationskanäle seien hier zweifellos eine Herausforderung, der sich Unternehmen und Beschäftigte stellen müssten. “Unternehmen sollten deutlich machen, dass die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen zur Dauer der Arbeitszeit sowie zu den Ruhe- und Pausenzeiten einzuhalten sind.” Sinnvolle und eindeutige Regelungen zur Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit helfen deutlich zu machen, dass Beschäftigte nicht unter Druck geraten, ständig erreichbar zu sein.
Dabei geht es nicht nur darum, Erholungszeiten für die Regeneration und damit langfristig die Gesundheit zu erhalten. “Phasen ohne Störungen sind gerade auch bei der Arbeit wichtig. Wer sich nicht ausreichend auf seine Aufgaben konzentrieren kann, bei dem leiden Produktivität und Arbeitszufriedenheit.” Innerbetriebliche Vereinbarungen zur Kommunikation seien daher auch für die Arbeitszeit von Vorteil.
Im Übrigen sei nicht nur der Arbeitgeber bei der Vermeidung von Kommunikationsstress gefordert, so Eichendorf. “Wer im Büro arbeitet, hat heute neben dem Diensttelefon und dienstlichen E-Mailpostfach häufig noch ein privates Handy dabei. Möglicherweise ein Smartphone, auf dem er in sozialen Medien unterwegs ist.” Es liege auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, abzuschalten und sich gezielt einer Aufgabe zuzuwenden.
Ob neue gesetzliche Regelungen eine Verbesserung bringen, bezweifelt Eichendorf. “Die Erfahrung zeigt, dass starre Regelungen in der Praxis ignoriert werden, wenn sie zu wenig Raum für individuelle Lösungen lassen.” Kundendienstmitarbeiter oder Mitglieder von internationalen Teams brauchen zum Beispiel andere Regelungen als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag. Die gesetzliche Unfallversicherung setze daher im Arbeitsschutz schon seit einiger Zeit auf flexible Lösungen, zum Beispiel im Rahmen der DGUV Vorschrift 2, die die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regele.
Quelle: DGUV