Arbeitsstätten: Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt

Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten ist ein wichtiges Ziel des Arbeitsschutzes. Moderne und an die sich wandelnde Arbeitswelt angepasste Regelungen unterstützen dabei den Arbeitgeber.  Den Dialog von Experten für Arbeitssicherheit und Praktikern aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Politik suchten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 13. Mai in Dortmund. Rund 300 Fachleute kamen zur Veranstaltung “Arbeitsstätten – Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt”, um über die sachgerechte Gestaltung von Arbeitsstätten zu diskutieren.

Auf der Veranstaltung referierten Fachleute des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) und Vertreter des BMAS. Der ASTA berät das Bundesarbeitsministerium in Fragen der praxisgerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Vorgaben für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten stehen in der Arbeitsstättenverordnung. Dort sind die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in Arbeitsstätten festgelegt. Wie die Arbeitsstättenverordnung auszulegen ist, wird in den praxisorientierten Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erläutert, die der ASTA erarbeitet.

Auf der Fachveranstaltung wurden die aktuell vorgeschlagenen Änderungen zur Arbeitsstättenverordnung, insbesondere die inhaltliche Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung, erläutert. Des Weiteren wurde über die Anwendbarkeit der ASR in der betrieblichen Praxis vorgetragen und diskutiert. So wurden ausgewählte Inhalte der ASR und die darin enthaltenen Gestaltungsanforderungen für Arbeitsstätten behandelt – wie beispielsweise erforderliche Bewegungsflächen am Arbeitsplatz und Maße für Arbeitsräume, Lage und Bemessung von Verkehrswegen, geeignete Fußböden sowie Türen und Tore.

Das Ziel der Veranstaltung, “anwenderorientiert” über das Arbeitsstättenregelwerk zu informieren, wurde erreicht, sagte Rainer Schlegel, Leiter der Abteilung “Arbeitsrecht/Arbeitsschutz” im BMAS. Er hält den Dialog mit den Praktikern für sehr wichtig, damit deren Erfahrungen in die Rechtsetzung einfließen können. Dr. Karl-Ernst Poppendick, Leiter Fachbereich “Produkte und Arbeitssysteme” der BAuA, hob zudem hervor, dass es der BAuA ein besonderes Anliegen ist, die Betriebe über ihr Internetangebot www.baua.de aktuell zu informieren. Nicht nur Betriebe sondern auch Architekten und Planer finden dort umfassend die Regelungen zur Gestaltung von Arbeitsstätten.

Weitere Informationen über die Fachveranstaltung und zum Thema “Sichere und Gesunde Arbeitsplätze” gibt es auf den Internetseiten der BAuA unter www.baua.de/arbeitsstaetten und des BMAS unter www.bmas.de (Stichwort: Arbeitsstätten).

(BAuA)

HCC Redaktion

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