ASMK fordert mehr Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Probleme ärztlich behandelt und in vielen Unternehmen wird arbeitsbedingter Stress längst als ein wesentliches gesundheitliches Problem angesehen. Dennoch ist der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen im Arbeitsschutz bislang nicht geregelt. Eine Lücke, die auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) erkannt hat und die nun geschlossen werden soll. In Hannover forderten die Länder auf einen Antrag Hamburgs die Bundesregierung vergangene Woche einstimmig auf, eine entsprechende Rechtverordnung vorzulegen.

„Bedeutende psychische Belastungsfaktoren brauchen einen adäquaten Platz im betrieblichen Arbeitsschutz“, so Cornelia Prüfer-Storcks, Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, die gemeinsam mit Sozialsenator Detlef Scheele an der ASMK teilnahm. „Dazu bedarf es ebenso eines politischen Signals, wie der fachlichen Unterstützung und Qualifizierung der verantwortlichen Akteure. Dieses Signal wollen wir mit dem Beschluss geben und mit einer Rechtsverordnung ein wirkungsvolles Instrument zur gesundheitlichen Prävention am Arbeitsplatz schaffen.“

In der Verordnung soll als Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen verbindlich geregelt werden. Unternehmen sollen demnach künftig verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten, etwa durch die Arbeitsaufgabe, -mittel, -organisation oder durch soziale Bedingungen. Die Verordnung soll Maßnahmen benennen, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch psychische Belastungen verringern oder vermeiden. Ebenso sollen Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze festgeschrieben werden, die in Betrieben zu berücksichtigen sind. Die Verordnung soll die Anforderungen an Betriebe dabei ebenso klar wie verbindlich beschreiben, so dass die Arbeitsschutzbehörden prüfen können, ob Unternehmen diese angemessen erfüllen.

Weiteres Thema der ASMK war die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres von Arbeitslosen zu Altenpflegerinnen bzw. Altenpflegern. Bislang fördert die Bundesagentur für Arbeit nur zwei von drei Jahren. Oftmals scheitern Umschulungen an dieser Finanzierungslücke. Um dies zu vermeiden, wird in Hamburg das dritte Jahr durch die Stadt finanziert.

Bund und Länder haben sich nun auf eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege verständigt, die u.a. eine Förderung des dritten Ausbildungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit bis Ende 2015 vorsieht. Die Mehrheit der Länder hat die Bundesregierung zudem aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des SGB III vorzulegen, mit dem die unbefristete Förderung des dritten Jahres in der Altenpflege ermöglicht wird.

Ebenfalls auf der Tagesordnung des Ministertreffens standen die Helfer- und Assistenzberufe in der Pflege. Diese liegen in der Regelungszuständigkeit der Länder, während die Fachkraftberufe in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bundeseinheitlich geregelt sind. Die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte deshalb bereits 2009 beschlossen, die in der Zuständigkeit der Länder liegenden Berufsausbildungen in der Pflege attraktiver zu gestalten sowie sie mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung und einer Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurden gemeinsame Eckpunkte, vergleichbar den Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz, erarbeitet und nun beschlossen. Von der ASMK wurde die Bundesregierung jetzt gebeten, bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in den Assistenz- und Helferberufen in der Pflege im Rahmen der künftigen Pflegefachkraftausbildung eine Verkürzung der Ausbildungszeit von einem Jahr vorzusehen.

„Hamburg hat an diesem Beschlussvorschlag maßgeblich mitgearbeitet. Er enthält wichtige fachliche Festlegungen, die den Assistenz- und Helferberufen in der Pflege nach dem Muster der Hamburger Gesundheits- und Pflegeassistenz eine selbstständige berufliche Bedeutung in der Pflege zuordnen und den möglichen Durchstieg zur Pflegefachkraft absichern“, so Senatorin Prüfer-Storcks.

Quelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg

HCC Redaktion

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