Mit Hilfe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sollen Arbeit, Organisation und das Mitarbeiterverhalten gesundheitsfördernd gestaltet werden, indem betriebliche Rahmenbedingungen untersucht und neue Strukturen sowie Prozesse entwickelt werden. Unternehmen bieten dabei immer häufiger zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz (AS) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch Maßnahmen zur freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) an.
Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie schützen zwar ihre Mitarbeiter vor betrieblichen Gesundheitsgefahren und fördern zudem durch betriebliche Maßnahmen und Aktivitäten auch das allgemeine Gesundheitsbewusstsein sowie die Gesundheitskompetenz des Einzelnen, doch betonen die Arbeitgeberverbände, dass der Grundsatz der Freiwilligkeit beibehalten werden muss.
Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und Leistungsverluste zu vermeiden und gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind unternehmerische Ziele, die eine betriebliche Gesundheitsförderung notwendig machen. Demgegenüber will die Unternehmensseite jedoch vermeiden, dass betriebliche Gesundheitsförderung zum Gegenstand des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates wird, um Konflikte an diesem Punkt zu vermeiden. Die IG Metall strebt jedoch die Einbeziehung der Gesundheitsförderung an.
Positionspapier der Arbeitgeber
Das Positionspapier „Gesundheit im Unternehmen – Unterscheidung zwischen freiwilliger Gesundheitsförderung und gesetzlichem Arbeitsschutz“ des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall erläutert dieses Thema aus Sicht der Arbeitgeber. Wesentliches Ziel der Ausarbeitung ist eine Unterscheidung zwischen der freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung und dem gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutz aufzuzeigen.
>> Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden
BGM aus Sicht der Arbeitgeber Baden-Württemberg
Ein wesentlicher Aspekt für die Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg ist etwa, dass die Erhaltung der Gesundheit stets auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden sollte. So verbringen beispielsweise die Mitarbeiter viel Zeit außerhalb des Unternehmens und somit auch außerhalb des Verantwortungsbereichs des Arbeitgebers. Zudem müssen Anreize geschaffen werden, damit für die Unternehmen die Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements erleichtert wird. Des Weiteren ist für die Arbeitgeber des Aspekt der Freiwilligkeit sehr wichtig, um flexibel auf unternehmensspezifische Bedürfnisse reagieren zu können. Dies erfordere eine Grenzziehung zwischen den oben erwähnten gesetzlichen Regelungen und der freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung.
Weitere Informationen bei der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V.
(ag)