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BAuA-Seminar: Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
1. Juli 2013 @ 09:00 - 3. Juli 2013 @ 12:30
BAuA-Veranstaltung befasst sich mit Rechtsfragen des Arbeitsschutzes
Die rechtlichen Vorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes sind umfangreich und komplex. Die Gesetze und Vorschriften in die betriebliche Praxis umzusetzen, kann sich durchaus als schwierig erweisen. Hilfe bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit dem Seminar “Rechtsfragen des Arbeitsschutzes” an. Vom 1. bis 3. Juli befasst sich der Jurist Prof. Dr. Stefan Mensler mit arbeitsschutzrechtlichen Pflichten und den Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung.
Im Verlauf des Seminars lernen die Teilnehmer die praxisnahe Anwendung von relevanten Rechtsgrundlagen und erhalten Einblick in die Schwierigkeiten von Haftung und Verantwortung. Weiterhin werden Folgen von etwaigen Pflichtverletzungen für die Beschäftigten erörtert. Weitere Themen sind die Grundlagen des Arbeitsschutzrechts, Informationen zum Arbeitsschutzgesetz und anderer Gesetze und Vorschriften, grundlegende Arbeitgeberpflichten und straf-, zivil- und unfallversicherungsrechtliche Folgen von Pflichtverstößen.
Das Seminar “Rechtsfragen des Arbeitsschutzes” findet vom 1. bis 3. Juli in Dortmund statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 385 Euro inklusive Tagungspauschale und Mittagsimbiss. Anmeldungen nimmt Erhard Kirschke entgegen, Tel.: 0231 9071-2219, Fax: 0231 9071-2363, E-Mail: seminare@baua.bund.de, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund. Mehr Informationen: www.baua.de/termine.
Inhalt:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen mit der Rechtssystematik und der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen vertraut gemacht werden. Probleme der Verantwortung und Haftung im Bereich des Arbeitsschutzes sollen an Rechtsfragen, die in der täglichen Praxis auftreten können, erörtert werden. Insbesondere sollen die Folgen von Pflichtverstößen für den einzelnen Mitarbeiter dargelegt werden.
Themen:
Grundlagen des Arbeitsschutzrechts
Darstellung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und anderer ausgewählter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften
Grundlegende Arbeitgeberpflichten
Delegation von Verantwortung auf Führungskräfte und Dritte
Strafrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
Zivilrechtliche Haftung für Pflichtverstöße
Unfallversicherungsrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
Details
- Beginn:
- 1. Juli 2013 @ 09:00
- Ende:
- 3. Juli 2013 @ 12:30
- Veranstaltungskategorie:
- Arbeitsschutz
Veranstalter
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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Veranstaltungsort
- Hotel Ibis Dortmund West
-
Sorbenweg 2
Dortmund, 44149 Deutschland