Die richtige hygienische Ausstattung von betrieblichen Toiletten

Vergleichsweise häufig beschäftigen sich Publikationen zum Thema ideale Arbeitsbedingungen in Unternehmen vorrangig mit dem ständigen Arbeitsplatz, recht selten hingegen mit der richtigen hygienischen Ausstattung von betrieblichen Toiletten. Dabei handelt es sich nicht nur einfach um einen gewissen Rückzugsort in der Arbeit: Mehrmals am Tag sucht jeder Mitarbeiter sie auf; und er hat auch einen Anspruch darauf, dass alle relevanten Anforderungen an die Toilettenräume erfüllt werden.* Ein kurzer Überblick, wie diese Vorgaben aussehen.

Tipp vorab für Betreiber von Arbeitsstätten

Hinsichtlich der Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind einige Richtlinien zu beachten, die nicht nur die Räume selbst, sondern etwa auch die zu verwendenden Reinigungsmittel betreffen. Je nach Bedarf und speziellen Anforderungen, die sich nach Branchen und Einsatzbereich richten, lohnt sich der Einkauf bei Händlern mit großem einschlägigem Sortiment, wie beispielsweise 1plusHygiene. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass sowohl Spezialreiniger als auch Sets verfügbar sind, die sich im Einzelhandel häufig schwieriger finden.

Das braucht die betriebliche Toilette: Vorgaben und Vorschriften

Bei den Vorgaben für die richtige hygienische Ausstattung von betrieblichen Toiletten ist zwischen der Arbeitsstättenverordnung einerseits und den Angaben zur Arbeitssicherheit andererseits zu unterscheiden. Primär auf diesen bauen die folgenden Angaben auf.

Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Zunächst einmal befasst sich konkret mit den Sanitärräumen Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der Allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Grundlegend geht es hier um die ausreichende Verfügbarkeit, Lage und Verschließbarkeit der Toilettenräume, nicht aber um die Ausstattung selbst. Zudem gelten weitere Vorschriften für etwa Waschräume, sofern Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern. Ebenfalls hier wird festgelegt, dass es sich nach §9 ArbStättV zunächst um eine Ordnungswidrigkeit handelt, diese nicht den Anforderungen entsprechend zur Verfügung zu stellen.

Vorgaben der Arbeitssicherheit (ASR)

Die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) gehen neben den Punkten der ArbStättV auf wichtige Details ein, die mehr die Ausstattung als die Räume selbst betreffen. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Toilettenräume (Abschnitt 4 ASR 37/1) werden die Vorgaben wesentlich konkreter gefasst, beispielsweise in den folgenden beiden:

  • Mindesthöhe von Trennwänden und Türen von 1,90 Metern; zwischen Unterkante und Fußboden dürfen nicht mehr als 15 Zentimeter Abstand sein.
  • Fußboden und Wände müssen aus feucht zu reinigendem Material bestehen.

Den Richtlinien für die richtige hygienische Ausstattung von betrieblichen Toiletten entsprechend müssen außerdem in allen einzelnen Zellen zur Verfügung stehen:

  • Toilettenpapier
  • Papierhalter
  • Kleiderhaken.

Des Weiteren muss es in Toilettenräumen immer einen Abfallbehälter mit Deckel geben. Davon zu unterscheiden sind sogenannte Hygienebehälter, ebenfalls mit Deckel, die in Toilettenräumen für Frauen vorhanden sein müssen. Gegebenenfalls müssen diejenigen Zellen, die über Hygienebehälter verfügen, gekennzeichnet sein.

Auch der Vorraum spielt für die richtige hygienische Ausstattung von betrieblichen Toiletten eine zentrale Rolle, denn je fünf Toiletten oder sogenannte Bedürfnisstände muss hier mindestens ein Handwaschbecken zu finden sein. Für je zwei Handwaschbecken wiederum sind vorgeschrieben:

  • Seifenspender (beispielsweise für Seifencreme, Pulverseife oder ein Kippseifenspender)
  • Einmal-Handtücher (Papierhandtücher oder Textilhandtuchautomat).

Warmlufthändetrockner dürfen diesen Vorgaben nach ebenfalls zum Einsatz kommen.

Häufigkeit der Reinigung betrieblicher Toiletten an Arbeitsstätten

Weitere Angaben, die sich mit zusätzlichen Hilfsmitteln wie etwa einer WC-Bürste beschäftigen, finden zumeist in Leitfäden ohne gesetzliche Bindung Erwähnung; auch wenn ihre Bereitstellung definitiv sinnvoll ist. Zudem erwähnt keine der hier zitierten Quellen eine konkrete Angabe, wie oft betriebliche Toiletten zu reinigen sind. Die Häufigkeit der Reinigung – und gegebenenfalls der Desinfektion – sollte sich bei Arbeitsstätten allerdings an der Häufigkeit der Nutzung und am Bedarf orientieren (siehe PDF-Dokument der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): ASR A4.1, „Sanitärräume“, Seite 6).

*Wir weisen darauf hin, dass sich die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen nicht auf mobile Toiletten beziehen, wie sie etwa auf Baustellen zu finden sind und ebenfalls auf eine interessante Geschichte zurückblicken.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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