Aufgaben stressfrei organisieren. Für viele Arbeitnehmer hierzulande ein Traum, der wohl niemals wird in Erfüllung gehen. Der aktuellen Studie „Arbeitszeitmonitor 2015“ der Vergütungsplattform Gehalt.de zufolge müssen über 63 Prozent der Deutschen Überstunden leisten. Einen Ausgleich für die Zusatzleistung erhalten die meisten nicht. Weitere interessante Ergebnisse sowie damit verbundenen mögliche Konsequenzen im folgenden Kompaktüberblick.
Erfahrung schützt vor Überstunden nicht
Mit den Jahren kommt die Erfahrung und die Arbeit nimmt ab, so ein weit verbreites Klischee. Die Realität sieht jedoch anders aus. Je höher das Alter, desto mehr Überstunden werden geleistet, so eine der zentralen Aussagen der Studie. Dieser zufolge arbeiten unter 20-Jährige nicht länger als 2,4 Stunden zusätzlich. Für Arbeitnehmer zwischen 50 und 60 Jahren dagegen stellen vier bis fünf Überstunden keine Seltenheit dar. Eine mögliche Erklärung könnte darin liegen, dass ältere Arbeitnehmer eher in Führungspositionen zu finden sind, die oft mit zusätzlichen Arbeitszeiten verbunden sind.
Frauen arbeiten deutlich kürzer als Männer
Wird das „starke Geschlecht“ etwa bevorzugt? Denn wie der Geschlechtervergleich ergab: Frauen leisten deutlich weniger Überstunden als Männer. In der Gruppe mit bis zu fünf zusätzlichen Stunden in der
Woche kommen Frauen auf 40 Prozent und Männer auf 60 Prozent. Beschäftigte mit 26 bis 30 Überstunden pro Woche sind dagegen zu über 80 Prozent männlich.
Ausgleich? Fehlanzeige!
Wer sich jetzt jedoch denkt, dass einem die Überstunden in Form einer zusätzlichen Vergütung oder Freizeit abgegolten werden, der irrt. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Beschäftigten mit bis zu fünf zusätzlichen Stunden pro Woche erhalten keinen entsprechenden Gegenwert seitens ihres Unternehmens. Arbeitnehmer mit 16 bis 20 Überstunden trifft es noch härter. Hier erhalten satte 82 Prozent keinen Ausgleich.
Ein Schaden für sich selbst und das Unternehmen
Wer sich jetzt einbildet, diese „Mehrleister“ tun – wenn schon nicht sich selbst – ihrem Unternehmen einen Gefallen, der irrt ebenfalls. Im Gegenteil: Dauernde Mehrarbeit schadet nicht nur der eigenen Gesundheit. Wer beispielsweise um Mitternacht noch Dienstmails beantwortet, um seinen Chef zu beeindrucken, verdirbt nicht nur die Bürositten, sondern verstößt auch gegen vom Gesetzgeber auferlegte Arbeitsschutzmaßnahmen. Wer als Arbeitnehmer zum Beispiel die Ruhephase von elf Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn unterschreitet und dann seinem Betrieb Schaden zufügt, leistet diesem damit einen Bärendienst. Dann tritt Paragraph 23 Arbeitszeitgesetz in Kraft. In gravierenderen Fällen kann auch die Frage nach Körperverletzung oder nach Tötungsdelikten gemäß Strafgesetzbuch nachverfolgt werden.