Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab dem 1. Januar 2014 auf 53.550 Euro. (2013: 52.200 Euro). Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einer privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert waren, steigt auf 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro). Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zur Feststellung der Versicherungspflicht heranzuziehen.
Die Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro), bzw. monatlich 4.050 Euro (2013: 3.937,50 Euro).
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhöht sich auf monatlich 2,765 Euro (2013: 2.695 Euro). Die genannten Rechengrößen gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.