Kündigung wegen Burnout & Co. – geht das?

Arbeitnehmer haben Rechte – und das ist auch gut so! Gerade in Zeiten, in denen eine zunehmende Anzahl an Beschäftigten mit verstärkten psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Immer häufiger lassen sich Angestellte aufgrund von Burnout krankschreiben. Für Arbeitgeber stellt dieser Umstand eine schwierige Gratwanderung dar. Oft ist die Grenze zwischen Überforderung und stressbedingter Depression schwer zu ziehen. Eine Kündigung ist in diesem Fall vor allem vom juristischen Standpunkt aus betrachtet schwierig.

Burnout: zwischen Hype und Volkskrankheit

Eine Sportverletzung, wie zum Beispiel ein Bänderriss oder ein Beinbruch, haben so ihre Vorteile. Die Diagnose erfolgt schnell und das Ergebnis ist eindeutig. Der zeitliche Rahmen für die Dauer des Heilungsprozesses kann ziemlich exakt ermittelt werden.

Bei psychischen Erkrankungen, wie stressbedingten Depressionen beziehungsweise Burnout ist das anders. Hier ist die Diagnose nur schwer zu stellen. Selbst unter Experten herrscht Uneinigkeit. Während Krankenkassen und medizinische Verbände von einer neuen Volkskrankheit sprechen, warnen andere, wie zum Beispiel Professor Dr. Dr. Wolfgang Schneider, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin an der Universitätsmedizin Rostock, vor einem Hype.

Ursachen und Symptome – vielfältig und schwer greifbar

Der Ursprung für die oben beschriebene Diskrepanz mag sowohl in den Ursachen als auch in den Symptomen liegen. So werden als Gründe für den Ausbruch einer psychischen Erkranken, grob zusammengefasst, oft folgende drei Aspekte ausgemacht:

Gesellschaftliche Aspekte: Leistungsverdichtung, zunehmender psychischer Druck und Stress als Ursachen für psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz.

Psychologische Aspekte: Berufliches Überengagement (Arbeitssucht) und der Zwang zum Perfektionismus sowie ständige Erreichbarkeit, Überstunden und überdurchschnittliche Schnelligkeit.

Ökonomische Aspekte: Viele Unternehmer geben den verstärkten Wettbewerbsdruck unter anderem durch Personal- und Lohneinsparungen direkt an ihre Angestellten weiter.

Diese zu ermitteln bedarf eines vergleichsweise großen Aufwandes. Die Merkmale einer Depression beziehungsweise Burnouts lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Emotionale Erschöpfung
  • Depersonalisierung (emotionale Verhärtung gegenüber sich und anderen)
  • Verminderte Leistungsfähigkeit

Wer sich gerade aufgelistete Symptome vergegenwärtigt, dem wird schnell ersichtlich, worin das Problem für alle Beteiligten liegt. Schließlich können Erschöpfung, Depersonalisierung und geringere Leistungsfähigkeit auch aus ganz anderen Umständen resultieren.

Arbeitsrecht in puncto Kündigung vor ganz neue Herausforderungen gestellt

Das alles hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, wie unter anderem Experten der Kanzlei Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB betonen. Ständige Kopfschmerzen und daraus resultierende mangelnde Konzentrationsfähigkeit sowie Antriebslosigkeit verführen inzwischen viele Ärzte dazu, bei Arbeitnehmern Burnout zu diagnostizieren und sie für arbeitsunfähig zu erklären. Das geht nicht nur auf Kosten derjenigen, die wirklich an Depressionen erkranken. Auch dem Arbeitgeber beziehungsweise seinem Unternehmen entstehen dadurch Kosten (Lohnfortzahlung bzw. organisatorische Veränderungen im Betrieb). Aus diesem Grund darf er nicht jedes als Burnout begründete Verhalten hinnehmen.

Notfalls Expertise von außen holen

Wenn sich dabei allerdings die Fronten verhärten, wird der Arbeitgeber nicht um eine Beauftragung eines in puncto Kündigung während der Krankheit versierten Fachanwaltes umhin kommen.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

Empfohlene Artikel