Paketbranche in puncto Arbeitsschutz noch Nachholbedarf

KEP, die Kurier-, Express- und Paketbranche gehört mit seinen rund 15,5 Milliarden Euro Umsatz zu einem der umsatzstärksten Akteure der in Deutschland immer wichtiger werdenden Dienstleistungsbranche. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache,ist es als durchaus besorgniserregend anzusehen, wie die Branche das Thema Arbeitsschutz handhabt.

Mehr als jedes achte Unternehmen weist Mängel auf

Das zumindest geht aus den Ergebnissen, welche das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium im Rahmen ihrer jüngsten landesweiten Kontrollaktion in Paketdienstzentren ermittelt hat, hervor. In dieser wurden bei 60 Prozent der überprüften Fahrer Mängel festgestellt. Die Mängelquote bei Unternehmen liegt bei rund 85 Prozent.

Hintergrund: Nach Hinweisen über Rechtsverstöße wurde im Auftrag des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalen im Mai 2014 eine Schwerpunktkontrollaktion durchgeführt. 22 Paketverteilzentren, die allen bekannten großen Unternehmen angehörten, bekamen unangemeldeten Kontroll-Besuch. 415 Fahrer von 131 Paket- und Kurierdiensten wurden überprüft. Die Kontrollen erfolgten morgens ab 05:00 Uhr, zu der Zeit, wenn die Fahrer die Pakete für ihre Tour abholen.

Paketbranche & Arbeitsschutz: die Ergebnisse im Detail:

Gar keine oder nur unvollständige Aufzeichnungen über die Lenk- Ruhe- und Arbeitszeiten gab es bei 35 Prozent der Unternehmen.

Bei fast zwei Drittel (64 Prozent) der Unternehmen zeichneten die Fahrer die sonstigen Arbeitszeiten, etwa für das Vorsortieren und Verladen der Pakete, nicht auf.

Bei über 60 Prozent der kontrollierten Paket- und Kurierdienste konnten deren Fahrer die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes gar nicht nachweisen.

Bei weit über die Hälfte (58 Prozent) der Unternehmen haben nicht dafür gesorgt, dass ihre Fahrer die notwendigen Nachweise über die letzten 28 Arbeitstage mitführen.

Weitere Kontrollen nötig

„Soweit bei den Fahrer-Kontrollen gehäuft Verstöße festgestellt wurden, wird es zusätzlich Betriebskontrollen in ihren Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden geben. Das Ergebnis der nachgehenden Betriebskontrollen wird Ende 2014 vorliegen. Dann wird man wissen, in wie vielen Fällen Bußgelder verhängt oder behördliche Anordnungen getroffen wurden“, so NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) über die nächsten Schritte, die sein Haus angesichts dieser Zahlen als mehr als nur notwendig erachtet.

Darüber hinaus sieht Schneider den Bedarf für eine Regelung auf Bundesebene und kündigte einen dementsprechenden Vorstoß an: „In der Fahrpersonalverordnung ist eine Mitverantwortung des Hauptauftragnehmers festgelegt. Die bestehende Regelung ist allerdings nach den jetzt vorliegenden Erfahrungen nicht präzise genug. Hier werde ich eine Rechtsänderung anstoßen, … “.

HCC Redaktion

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