Immer mehr Unternehmen setzen auf Telearbeit, um ihren Beschäftigten eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten zu ermöglichen. Welche Rahmenbedingungen bei der Einrichtung und Nutzung eines Telearbeitsplatzes zu berücksichtigen sind, darüber berichtet der Sicherheitsreport, das Mitgliedermagazin der VBG. Er ist unter www.vbg.de/sicherheitsreport abrufbar.
Wichtige Aspekte, die vor einem Wechsel in Telearbeit bedacht werden müssen, sind die konkrete arbeitsvertragliche Gestaltung des Homeoffice sowie Fragen rund um Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber und die Haftung des Telearbeitnehmers. „Der Arbeitgeber garantiert sichere und gesunde Arbeitsverhältnisse – auch am Telearbeitsplatz“, betont Dr. Peter Schäfer, Präventionsexperte der VBG. „Wir empfehlen daher, wichtige Rahmenbedingungen für Arbeitssicherheit, Datenschutz und ein Zutrittsrecht in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.“
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Telearbeitnehmer im häuslichen Arbeitsbereich – zum Beispiel, wenn man im Arbeitszimmer oder am festen Arbeitsplatz über das Druckerkabel stolpert.
Weitere Informationen rund um das Thema Arbeiten im Homeoffice liefert die Infobroschüre „Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht“ der VBG.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
(VBG)