Kitaplatz-Garantie in Kraft – Betriebs-Kitas spielen kaum eine Rolle

Ab heute, dem 1. August 2013, gilt für Ein- bis Dreijährige ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „Das ist ein Fortschritt in Richtung Wahlfreiheit“, sagt Kirsten Scheiwe. „Entscheidend ist neben dem Ausbau die Qualität der Kita und Tagespflege.“ Die Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen an der Universität Hildesheim blickt gespannt auf die nächsten Monate. Die Qualität bei der Schaffung von Kita-Plätzen und auch in der Kindertagespflege ist entscheidend, allerdings seien die Arbeitsbedingungen für ErzieherInnen derzeit nicht angemessen. Betriebs-Kitas spielen nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung jedoch nur eine kleine Rolle.

Heute tritt der Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung oder -pflege für Ein- bis Dreijährige in Kraft. „Alle Kinder haben ein Recht auf einen Platz, es ist ein universeller Anspruch – unabhängig davon, ob Vater oder Mutter erwerbstätig, alleinerziehend oder arbeitslos sind. Sie müssen keinen besonderen Bedarf nachweisen. Das ist ein Fortschritt in Richtung Wahlfreiheit“, sagt Prof. Dr. Kirsten Scheiwe von der Universität Hildesheim. „Bisher entstand oft Streit: Wer braucht den Kita-Platz eher? Kinder einer Hausfrau hatten schlechtere Karten als jene von Berufstätigen.“ Dabei sei die Kita ein Ort der Förderung, an dem die Kleinen das soziale Miteinander lernen, mit Gleichaltrigen spielen und Sprachfähigkeiten verbessern können. „Das sollten wir allen gleichermaßen ermöglichen.“

Rechtsanspruch umfasst 4 Stunden Betreuung pro Tag von Montag bis Freitag

Der Bedarf auf einen Platz muss rechtzeitig angemeldet werden – in der Regel mindestens drei Monate, bevor das Kind in eine Kita gehen soll. Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf einen Ganztagsplatz, sondern umfasst meist vier Stunden Betreuung pro Tag an fünf Tagen in der Woche – ohne Anspruch auf ein Mittagessen. Eltern können zwischen der Kindertagesstätte und Tagespflege wählen. „Wenn in der Wunsch-Kita kein Platz frei ist, ist die Kommune verpflichtet eine Alternative anzubieten. Ist das Angebot unangemessen, können sich Eltern dagegen wehren – etwa wenn der Weg viel zu lang ist“, so Scheiwe.

Qualität der Kitaplätze entscheidend – Arbeitsbedingungen der ErzieherInnen nicht angemessen

„In der Debatte in der Bundesrepublik richtet sich der Fokus sehr auf die Erwerbstätigkeit von Frauen, im Mittelpunkt steht aber die Förderung von Kindern. Kinder sollen spielen, sich altersgemäß entwickeln und lernen können – nicht nur betreut werden. Die Qualität bei der Schaffung von Kita-Plätzen und auch in der Kindertagespflege ist entscheidend“, sagt Scheiwe. Allerdings seien die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher derzeit „nicht angemessen“ und führen zu hoher Fluktuation, Fachkräftemangel und Engpässen.

Druck auf Kommunen erhöht sich – Viele rechnen mit falschen Zahlen

Durch den Rechtsanspruch erhöht sich der Druck zum bedarfsgerechten Ausbau auf Kommunen – einige sind sehr gut vorbereitet, an anderen Orten wird das Angebot nicht ausreichen. Vielen Kommunen fehlt jedoch noch das technische Fundament, um einen realistischen Überblick über Nachfrage und Angebot zu erhalten. Schätzungsweise 70 Prozent der deutschen Kommunen rechnen noch mit falschen Zahlen, ergibt eine Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting. „Die Planungsverantwortung liegt beim öffentlichen Träger. Er ist in der Bringschuld, muss einen Platz finden und hatte mehrere Jahre Vorlaufzeit“, sagt Scheiwe. Vermutlich werden einige Eltern vor Verwaltungsgerichte ziehen.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr kommt nicht überraschend – für Kinder ab drei Jahren besteht dieser schon länger. Doch für die Verwaltungen ist es schwer, die richtige Anzahl an Krippenplätzen und sonstigen Betreuungsformen zu ermitteln und den Eltern zur Verfügung zu stellen. Denn die bundesweite Forderung, für 35 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe einen Platz bereitzuhalten, ist nur ein grober Durchschnittswert. Der Bedarf ist seit dem Gesetzesbeschluss im Jahre 2008 bereits gestiegen, zudem werden in ländlichen Gebieten weniger Krippenplätze benötigt als in Städten und Ballungsgebieten, wo nach aktuellen Schätzungen selbst Plätze für 50 Prozent der Kleinkinder nicht ausreichen.

Auch den Eltern fehlt der Überblick: Anmeldungen verfälschen Bedarf

Andererseits fehlt auch Eltern der Überblick. So melden sie sich oft bei mehreren Einrichtungen gleichzeitig an und verfälschen das Bedarfsbild. „Zu wenige Plätze bereitzuhalten führt eventuell zu einer Klagewelle, zu viele Plätze kosten die ohnehin bereits klammen öffentlichen Kassen unnötiges Geld“, erklärt Ronald de Jonge von Steria Mummert Consulting. Denn 83 Prozent der Verwaltungsentscheider halten die Budgetsituation für die größte Herausforderung. Zu diesem Ergebnis kommt der „Branchenkompass Public Services“ von Steria Mummert Consulting. Der Druck, effizienter zu werden, ist also vorhanden. Deshalb planen die Kommunen für die kommenden drei Jahre eine Reihe von Projekten zur Verwaltungsmodernisierung. Durch E-Government erhoffen sie sich vor allem beschleunigte Bearbeitung (87 Prozent), höhere Flexibilität (83 Prozent ), interne Entlastung (70 Prozent) und eingesparte Arbeitszeit (65 Prozent).

Kitaportale zentralisieren Anmeldeprozesse und vereinfachen die Verwaltung

„Ein professionelles Kitaportal erfüllt alle diese Ziele. Anmeldeprozesse werden zentralisiert, Arbeitsabläufe in der Verwaltung vereinfacht und beschleunigt. Medienbrüche werden reduziert, automatisierte und standardisierte Prozesse sparen Zeit und Geld“, sagt Ronald de Jonge. Das zeigt ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Stadt Ulm betreibt bereits seit 2009 ein Kitaportal als zentrale Anlaufstelle für Eltern: Auf www.betreuungsplatzsuche.ulm.de können Eltern Betreuungsplätze suchen und tagesaktuell die verfügbaren Angebote prüfen. Vor allem aber werden Mehrfachanmeldungen erkannt und so die tatsächliche Zahl der Suchenden ermittelt. „Damit hatte Ulm einen Vorsprung mit Blick auf die Betreuungsgarantie. Die Stadt konnte den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen schon vor dem Stichtag im August 2013 aus dem Kitasystem ablesen und entsprechende Kapazitäten planen“, sagt Experte de Jonge.

Betriebs-Kitas spielen bei der Kinderbetreuung nur eine kleine Rolle

Betriebskindergärten spielen bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bislang nur eine kleine Rolle. 2012 besuchten 10.400 Kleinkinder eine Betriebs-Kita. Das entspricht gerade einmal 2,2 Prozent der Unter-Dreijährigen, die in Kindertageseinrichtungen betreut wurden. “Die Unternehmen fordern zwar zu Recht einen Ausbau der externen Kinderbetreuung. Aber selber haben viele von ihnen bislang eher wenig dafür getan”, sagt Dr. Eric Seils, Sozialexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Seils hat die aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Trägern der Kindertagesbetreuung ausgewertet. Sie zeigen: Während Betriebs-Kitas selten sind, spielen von Elterninitiativen getragene Kitas eine nennenswerte Rolle – neben kommunalen und Einrichtungen freier Träger. 2012 besuchten 29.000 Kinder unter drei eine Einrichtung, die ein Elternverein betreibt. Das entspricht einem Anteil von knapp 6,2 Prozent. “Immerhin ist dieser Anteil zuletzt zurückgegangen. Dies deutet auf eine gewisse Entlastung der Eltern hin”, erklärt der Sozialwissenschaftler. “Die Kleinkindbetreuung wird zunehmend als öffentliche Aufgabe aufgefasst.”

Kitaplatz-Garantie als Auftakt zu einem ständigen Wettrennen zwischen Angebot und Nachfrage

Trotz des starken Ausbaus in den vergangenen Jahren seien die meisten westdeutschen Bundesländer aber noch weit von einem wirklich bedarfsdeckenden Angebot entfernt, ist der Wissenschaftler überzeugt. “Auch wenn es gelingen sollte, im August genug Plätze zur Verfügung zu stellen, um die Betreuungsgarantie zu erfüllen, wird das nur den Auftakt zu einem ständigen Wettrennen zwischen Angebot und Nachfrage darstellen”, erklärt Seils. Die Erfahrungen anderer westeuropäischer Länder zeigten, dass ein steigendes Angebot an Kinderbetreuung zu einer wachsenden Nachfrage führt. Dafür nennt Seils mehrere Ursachen: Erstens verschöben sich mit der wachsenden Inanspruchnahme formaler Kinderbetreuung die Normen. Mit der Verbreitung steige die soziale Akzeptanz. Zweitens zeige sich, dass Kinder bei wachsenden Betreuungsquoten außerhalb von Betreuungseinrichtungen immer weniger Spielkameraden finden.

Typischerweise dehne sich die Nutzung der Kinderbetreuung von den älteren auf die jüngeren Kinder aus, wobei Kinder unter einem Jahr auch in Ländern mit gut ausgebautem Betreuungssystem überwiegend zu Hause betreut würden. Bei den Kindern, die ihren ersten Geburtstag bereits gefeiert haben, stiegen die Betreuungsquoten hingegen rasch an. “Diese Kinder werden in Zukunft auch bei uns ganz überwiegend einen Kindergarten besuchen”, prognostiziert der Forscher. Seils rechnet zwar nicht mit Quoten wie in Dänemark, wo bereits 90 Prozent aller Ein- bis Zweijährigen in eine Kindertagesstätte gehen. Gestützt auf die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern schätzt er aber, “dass eine bedarfsdeckende Betreuungsquote in Deutschland nicht – wie von der Bundesregierung angenommen – bei 39 Prozent, sondern erst bei etwa 60 Prozent erreicht sein könnte”.

Deutschland nähert sich bei frühkindlicher Erziehung skandinavischen Ländern an

„Im europäischen Vergleich ist die Bundesrepublik bei der frühkindlichen Erziehung eher ein Nachzügler. Wir nähern uns jetzt dem Modell von skandinavischen Ländern, Frankreich und Belgien an“, erklärt Kirsten Scheiwe. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab drei (seit 1996) und für Kinder ab einem Jahr (ab 2013) markieren diesen Prozess ebenso wie die zunehmende Einführung von Ganztagsschulen.

Betreuungsgarantie in anderen europäischen Ländern

In Finnland besteht der individuelle Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder. In Dänemark haben alle Kinder ab einem Alter von 26 Wochen ein Recht auf einen Betreuungsplatz. In Norwegen und Schweden gilt das wie in Deutschland für Kinder ab einem Jahr. In Island existiert zwar kein individueller Rechtsanspruch, aber die Kommunen sind verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied, betont Seils: Bei der Betreuungsgarantie in Deutschland handelt es sich lediglich um einen Anspruch auf einen Teilzeitplatz. In Schweden sind die Kommunen dagegen verpflichtet, Kinderbetreuung in dem Umfang zu erbringen, wie dies von den Eltern gewünscht wird. Dort wird Kinderbetreuung sogar in der Nacht angeboten. In Norwegen, Island und Dänemark erfolgt die Betreuung ganz überwiegend in Vollzeit. “Kinder und Eltern werden also im August keineswegs eine Betreuungsinfrastruktur auf nordischem Niveau vorfinden”, sagt der Forscher.

(ag / mit Informationen der Universität Hildesheim, der Hans-Böckler-Stiftung und von Steria Consulting)

HCC Redaktion

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