Alles, was Sie über arbeitsmedizinische Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge wissen müssen

Frau reibt sich angestrengte Augen am Computer

Heutzutage sind berufliche Tätigkeiten, die am Bildschirm stattfinden, kaum noch aus der Arbeitswelt wegzudenken. So hat eine Studie ergeben, dass mindestens jeder zweite Arbeitnehmer an einem Computerarbeitsplatz tätig ist. Wessen Mitarbeiter beruflich Bildschirm-Tätigkeiten ausführen, der ist dazu verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge anzubieten – das ist gesetzlich so festgelegt. Aber was bedeutet das eigentlich genau für den Arbeitgeber und was alles umfasst diese gesetzliche Regelung? Lesen Sie hier die Antworten auf einige der häufigsten Fragen rund um die betriebliche Vorsorge-Untersuchung für die Arbeit am Bildschirm.

Was ist die sogenannte Vorsorge-Bildschirmuntersuchung?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge-Bildschirmuntersuchung ist ein Teil der allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorge, die gesetzlich vorgeschrieben ist und zum Zweck hat, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und erfolgreich vorzubeugen. Da langes Arbeiten am Bildschirm Gesundheitsrisiken wie Augenschmerzen oder das Entwickeln von Kurzsichtigkeit mit sich bringen kann, wird das Arbeiten am Bildschirm als Gesundheitsrisiko angesehen und ist daher ein integraler Bestandteil der gesetzlich geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Frau reibt sich angestrengte Augen am Computer
Die Arbeit am Bildschirm ist anstrengend für die Augen. Arbeitgeber müssen ihren Angestellten daher regelmäßig die Vorsorge-Bildschirmuntersuchung anbieten. (Bild: © Syda Productions | stock.adobe.com)

Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll generelle Arbeitsschutzmaßnahmen dabei nicht ersetzen, sondern kann diese sinnvoll ergänzen. Im direkten Bezug auf Bildschirmarbeit bedeutet das, dass ein Arbeitgeber unabhängig von der arbeitsmedizinischen Vorsorge stets verantwortlich dafür ist, einen ergonomischen und augenfreundlichen Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter bereitzustellen. So wird die Sehkraft der Mitarbeiter so wenig wie möglich belastet und die Augen damit bestmöglich geschützt.

Muss jedes Unternehmen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten?

In der offiziellen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge des Bundesamtes für Justiz ist festgehalten, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Vorsorge-Untersuchung anbieten müssen, sollten diese Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ausführen. So können Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und insbesondere festgestellt werden, ob ein Arbeitnehmer möglicherweise eine Sehhilfe benötigt. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Tätigkeit an Bildschirmen handelt es sich dabei um eine sogenannte Angebotsversorge. Das heißt, dass diese für den Arbeitnehmer optional ist und sich damit von der Pflichtversorge unterscheidet, die in anderen Arbeitsbereichen üblich ist.

Zu welchen Zeitpunkten muss ein Arbeitgeber die Vorsorge anbieten?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchung für Bildschirmtätigkeiten zum ersten Mal innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Bildschirm-Tätigkeit eines Mitarbeiters anzubieten. Zum zweiten Mal muss die Vorsorge-Untersuchung dann innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit angeboten werden. Danach sollte jedes Angebot an den Mitarbeiter im Abstand von jeweils 36 Monaten erfolgen – bis der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen tätig ist.

Was genau passiert bei einer Vorsorge-Bildschirmuntersuchung?

Die Vorsorge für Bildschirmtätigkeiten beinhaltet ein Beratungsgespräch mit einem Arzt und eine augenärztliche Untersuchung, bei der die Augen und das Sehvermögen überprüft werden. Diese kann sowohl von einem Betriebsarzt als auch von einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden. Der zuständige Arzt ermittelt in dem Gespräch im Normalfall die Vorgeschichte und mögliche Risikofaktoren des Arbeitnehmers, um sich einen allgemeinen Eindruck von den Arbeitsplatz-Tätigkeiten und individuellen gesundheitlichen Risikofaktoren zu machen. Zusätzlich wird ein Sehtest durchgeführt. So können potentielle Sehschwächen wie zum Beispiel Kurz- oder Weitsichtigkeit diagnostiziert werden.

Muss der Arbeitgeber Sehhilfen bezahlen?

Wenn der Arbeitnehmer auch im privaten Bereich eine ganz übliche Sehhilfe wie zum Beispiel Kontaktlinsen oder eine herkömmliche Brille benötigt, so werden die Kosten dafür im Normalfall nicht vom Arbeitgeber übernommen. Sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchung jedoch ergeben, dass der Arbeitnehmer eine spezielle Sehhilfe ausschließlich für die mit dem Beruf verbundenen Tätigkeiten benötigt – eine sogenannte „Bildschirmarbeitsplatz-Brille“ –, dann werden die Grundkosten dafür zumeist vom Arbeitgeber übernommen. Dies kann selbstverständlich auch auf Mitarbeiter zutreffen, die bereits eine Sehhilfe tragen. So kann es vorkommen, dass die Alltags-Sehhilfe nicht ausreichend für die spezielle Bildschirmtätigkeit im Unternehmen ist und zusätzlich eine spezielle Computerbrille benötigt wird.

Die Tätigkeit an Bildschirmen kann für die Augen belastend sein und somit ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen. Arbeitgeber sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, eine medizinische Vorsorge für Mitarbeiter, die beruflich an Bildschirmen tätig sind, anzubieten. Da es sich dabei um ein optionales Angebot handelt, empfiehlt es sich für Arbeitgeber jedoch, das Vorsorge-Angebot innerhalb des Betriebs bewusst zu bewerben und Mitarbeiter zur Annahme des Angebots zu motivieren sowie direkt auf die Vorteile einer Vorsorge-Untersuchung hinzuweisen. So kann der Schutz der eigenen Mitarbeiter gewährleistet und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer positiv gestärkt werden.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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