Ausspannen vom Arbeitsalltag: Wellness für die Mitarbeiter

Ausspannen, Auszeit, Arbeitsplatz

Die Belastung der Arbeitnehmer steigt im gleichen Maße wie die Zahl der Überstunden. Manchmal sind es die Mitarbeiter selbst, die in die Perfektionismus-Falle tappen, manchmal ist es ein von Konkurrenz geprägtes Arbeitsklima. Der Arbeitgeber kann jedoch einiges dafür tun, dass die Mitarbeiter auch einmal ausspannen und zur Ruhe kommen.

Ausspannen am Arbeitsplatz: die Büro-Massage

Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes bietet verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung des §20 und 20a SGB V, der Präventionskurse für Gruppen vorsieht, die für den Arbeitgeber steuerfrei sind und von den Krankenkassen bezuschusst werden. Wichtigstes Merkmal ist die direkte gesundheitsfördernde Wirkung der Maßnahme, die von einem qualifizierten Anbieter durchgeführt werden muss.

In großen Unternehmen haben sich u.a. eigene Fitness- und Massageräume etabliert, in denen sich die Mitarbeiter zwischendurch Bewegung verschaffen oder an Kursen teilnehmen können. Gerade für Bildschirmarbeiter, die den ganzen Tag in verspannter Haltung am Computer sitzen, ist eine Massage zwischendurch kein Luxus, sondern eine wichtige Entspannungshilfe. Eine kurze 10- oder 15-minütige Massage ist außerdem ideal, um in einer Pause richtig zur Ruhe zu kommen, statt beispielsweise in einem erhitzten Gespräch mit der Kollegin über den Chef zu schimpfen.

Arbeitgeber müssen beachten, dass die Maßnahmen pro Angestelltem und pro Jahr 500 Euro meist nicht übersteigen. Bei 50 Mitarbeitern sind dies beispielsweise schon 25.000 Euro, mit denen eine Massage-Kraft in Teilzeit eingestellt werden kann.

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Ausspannen vom Arbeitsalltag: Wellness für die Mitarbeiter (Bild: © istock.com/andresr)

Wellness-Gutscheine sind immer gerne gesehen

In kleineren Firmen, in denen sich die In-House-Massage oder der eigene Fitnessraum nicht lohnt, können die Mitarbeiter beispielsweise Gutscheine für einen entspannten Wellness-Tag oder ein Wellness-Wochenende in einem Hotel in der Nähe bekommen. Viele Hotels haben extra Wellness- oder Massage-Angebote sowie Räumlichkeiten, in denen man sich eine Auszeit nehmen und ausspannen kann. Auch hier muss die gesundheitliche Förderung der Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen, damit die Ausgaben für den Arbeitgeber steuerfrei sind. Ein Wellness-Tag ist beispielsweise hervorragend geeignet zur Stress-Prävention. Stress zählt heute zu den stärksten Belastungen im Arbeitsalltag und spielt bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten eine immer größere Rolle.

Nicht immer erkennt das Finanzamt Wellness und ähnliche Erholungsangebote als gesundheitsfördernde Maßnahme an. Dann kann der Arbeitgeber den Gutschein immer noch als steuerfreies Geschenk, zum Beispiel individuell zum Geburtstag oder für alle Mitarbeiter zu Weihnachten, verschenken. Dabei ist zu beachten, dass die Sachbezugsfreigrenze von derzeit 44 Euro nicht überschritten wird. Für einen Wellness-Tag im örtlichen Thermalbad oder einen Massage-Gutschein reicht dies noch immer aus. Mehr noch: Der Arbeitnehmer fühlt sich vom Arbeitgeber verstanden und ernstgenommen, wenn er ein solches zielgerechtetes Geschenk erhält, statt einer uninspirierten Flasche Sekt oder gar einem Sweatshirt mit Firmen-Logo.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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