Mehr Arbeitsschutz durch intelligente Fahrtenschreiber?

Geht es nach dem Willen des Europäischen Parlaments, sollen intelligente Fahrtenschreiber dabei helfen, die vorgeschriebenen Fahrt- und Ruhezeiten besser durchzusetzen. Zudem erhofft man sich einen Beitrag zur Betrugsbekämpfung und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Kompromiss zwischen Sicherheit und Datenschutz

Bereits am vergangenen Mittwoch haben die Abgeordneten überarbeitete Regeln für eine neue Generation von digitalen Fahrtenschreibern angenommen, die bereits informell zwischen Rat und Parlament vereinbart worden waren. „Die überarbeiteten Vorschriften sind ein Kompromiss zwischen der Verkehrssicherheit und den Arbeitsbedingungen auf der einen und der Berücksichtigung des Privatlebens und der Daten der Fahrer auf der anderen Seite. Das Parlament unterstützt die Einführung der intelligenten Fahrtenschreiber, da sie die Durchsetzung der Vorschriften verbessern und den Verwaltungsaufwand für die Verkehrsunternehmen, die Fahrtenschreiber mittel- und langfristig nutzen, verringern“, so die Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau (S&D, RO).

Gemäß den überarbeiteten Regeln sollen neue Fahrzeuge innerhalb von drei Jahren mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet werden, sobald die Kommission die technischen Anforderungen festgelegt hat. Fünfzehn Jahre später müssen die neuen Fahrtenschreiber dann in allen gewerblich genutzten Fahrzeugen montiert oder nachgerüstet sein.

Missbrauch und Manipulation leichter erkennen

Intelligente Fahrtenschreiber können Geschwindigkeiten und Entfernungen sowie den Beginn und das Ende einer Transportfahrt automatisch aufzeichnen. Sie ermöglichen zudem die Fernkontrolle über eine drahtlose Datenübertragung an die Behörden zur leichteren Erkennung von Missbrauch oder Manipulation. Geldstrafen oder Sanktionen können nicht alleine auf der Grundlage der Fernkontrollen auferlegt werden. Das neue System wird jedoch dazu beitragen, Straßenkontrollen zu reduzieren und Schwarze Schafe gezielt zu kontrollieren.

Handwerker sind von der Regelung ausgenommen

Lastkraftwagen von weniger als 7,5 Tonnen sollen dann von der Regelung befreit werden, wenn sie Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die vom Fahrer im Verlauf seiner Arbeit genutzt und in einem Umkreis von 100 km von der Zentrale des Unternehmens verwendet werden, sofern das Führen des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist. Kontrollbeamte sollen besser ausgebildet und ausgestattet werden. Des Weiteren werden strengere Anforderungen für Werkstätten gelten, die die Installation von Fahrtenschreibern durchführen.

(Europäisches Parlament)

HCC Redaktion

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