Nicht nur zu Karneval: Restalkohol oft verharmlost

Während den jecken Tagen herrscht nicht nur am Rhein Ausnahmezustand. Es wird ausgelassen gefeiert und gerne getrunken. Nicht jeder, der es an Karneval krachen lässt, hat am darauffolgenden Tag frei, um sich zu erholen. Häufig befindet sich noch Restalkohol im Blut, wenn der Wecker klingelt und dieser wird oft unterschätzt – mit fatalen Folgen.

Langsamer Abbau von Alkohol – Kaffee hilft da nichts

„Der Körper schafft es im Durchschnitt 0,1 Promille in der Stunde abzubauen“, so Dr. Wiete Schramm, Gesundheitsexpertin bei TÜV Rheinland. Für den Alkoholabbau ist zum größten Teil die Leber verantwortlich. Dieser Vorgang lässt sich nicht beschleunigen, weder durch eine kalte Dusche noch durch Bewegung an der frischen Luft, ein herzhaftes Frühstück oder einen starken Kaffee.

Die Dauer des Alkoholabbaus hängt von Geschlecht, Alter und Gewicht ab. Promillerechner geben nur durchschnittliche Erwartungswerte wieder, ohne individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Der tatsächliche Alkoholabbau beginnt erst ungefähr eine bis zwei Stunden nach dem Alkoholgenuss.

Gegen den Kater: zwischendurch mal was alkoholfreies

Das bedeutet: Trinkt ein 80 Kilo schwerer Mann bis 22:00 Uhr drei Flaschen Bier und einen Schnaps, ist er erst am nächsten Morgen gegen 07:30 Uhr wieder nüchtern. Trinkt eine 60 Kilo schwere Frau in der gleichen Zeit vier Gläser Wein, ist ihr Blutalkoholspiegel gegen 08:45 Uhr wieder auf null. „Es ist clever, zwischen den alkoholischen Getränken immer wieder alkoholfreie Getränke zu sich zu nehmen“, empfiehlt Dr. Schramm. So wird die entwässernde Wirkung des Alkohols ausgeglichen. Das verringert auch den Kater am nächsten Tag.

Mit Restalkohol am Arbeitsplatz: Verlust der Stelle und des Versicherungsschutzes


Die Wirkung von frisch getrunkenem und Restalkohol ist gleich. Wer übermüdet, verkatert und womöglich mit Fahne bei der Arbeit auftaucht, muss damit rechnen, Ärger mit dem Chef zu bekommen – Abmahnung nicht ausgeschlossen. Unverantwortlich ist es, mit Restalkohol Maschinen zu bedienen und Fahrzeuge zu führen, denn Alkohol beeinflusst die Leistungsfähigkeit des Gehirns. Die verlangsamte Reaktionsfähigkeit kann zu Unfällen führen. Auch der Weg zum Arbeitsplatz zählt versicherungsrechtlich zum Arbeitsverhältnis. Wer sich noch leicht benebelt ans Steuer setzt, riskiert eine strafrechtliche Verfolgung und seinen Versicherungsschutz.

(TÜV Rheinland)

HCC Redaktion

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