Unsere Kollegen vom Arbeitsschutz-Portal informieren über die Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte.
PSA – Persönliche Schutzausrüstung – kann Leben retten
So weit, so bekannt. Doch wer muss persönliche Schutzausrüstung wann zur Verfügung stellen? Und wer muss sie wann tragen? Themen, die immer wieder zu Unstimmigkeiten in Betrieben führen. Arbeitsschutz-Portal informiert beide Seiten über die Rechtslage.
Und diese ist ganz klar: So geht aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG, § 3 Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV, § 3 Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV, § 6 Gefahrstoffverordnung – GefStoffV, § 4 Biostoffverordnung – BioStoffV) eindeutig hervor, welche die besten Maßnahmen gegen arbeitsplatzbezogene Gefährdungen sind.
Wenn Gefahrstoffe eingesetzt werden, sind REACH-konforme Sicherheitsdatenblätter (insbesondere Abschnitt 8) bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Bewertungsgrundlage. Jeder Arbeitgeber hat alle möglichen und sinnvollen technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie bei Gefahrstoffen das Substitutionsgebot zu verfolgen. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, muss er individuelle Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu zählt auch die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz.
Von der Anschaffung bis zur Wartung – so lauten die Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten nach § 3 ArbSchG geeignete PSA respektive Schutzkleidung, die der 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) entspricht, kostenlos zur Verfügung stellen. Er ist außerdem für Wartung, Pflege, Lagerung und Ersatz verantwortlich. Bei Praktikanten ist die Schule in der „Bereitstellungspflicht“, bei Zeitarbeitnehmern meist der Verleiher.
Darauf kommt es für den ArbeitNEHMER an
Sobald dieser seiner Pflicht nachgekommen ist, sind die Beschäftigten gefragt. Sie sollten sich zum Tragen gegenseitig motivieren – Eigenverantwortung und die Verantwortung für Kollegen sind Voraussetzungen für sichere Arbeitsplätze.
Kurz & knapp: Arbeitschutz-Portal informiert, worauf beide Seiten achten sollten
Von wie Auswahl über L wie Lagerung bis hin zu W wie Wartung … beide Seiten haben in puncto persönliche Schutzausrüstung einiges zu beachten. Wer genau für was zuständig ist und wem was blüht, wenn er sich nicht daran hält, darüber erfahren Sie mehr im folgenden Artikel unserer Kollegen vom Arbeitsschutz-Portal – inklusive praktischer Checkliste (PDF) zum Gratis-Download!