Ärztlicher Missbrauch: Resümee der Ombudsstelle der LÄK Hessen

Die Landesärztekammer Hessen hat Ende März dieses Jahres die nach eigenen Angaben deutschlandweit erste Ombudsstelle für Fälle von Missbrauch in ärztlichen Behandlungen eingerichtet. Seitdem wurde zur Beratungsstelle circa 25 Mal Kontakt aufgenommen.

Grenzverletzungen und Missbrauch kommen auch in ärztlichen Behandlungen vor. Dabei geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch, sondern auch um die Ausnutzung der Abhängigkeit des Patienten und um Machtmissbrauch. Oft werden solche Vorkommnisse verschwiegen. Viele Patientinnen und Patienten haben große Schwierigkeiten, mit Erfahrungen von Missbrauch in einer Behandlung umzugehen. Einige glauben, sofort Strafanzeige stellen zu müssen – mit allen dazugehörigen polizeilichen und juristischen Konsequenzen. Zu einem solchen Schritt wollen oder können sie sich meist nicht entschließen, sei es aus Scham oder Schuldgefühlen, aus Furcht vor Beschämung während eines solchen Verfahrens oder aber auch, um den betreffenden Arzt aus emotionaler Verbundenheit und Abhängigkeit zu schützen.

Landesärztekammer Hessen hat erste Ombudsstelle Deutschlands eingerichtet

Als erste Ärztekammer in Deutschland hat die Landesärztekammer Hessen im März 2013 eine Ombudsstelle für Fälle von Missbrauch in ärztlichen Behandlungen eingerichtet und bietet betroffenen Patientinnen und Patienten damit eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit. Auch Ärztinnen und Ärzte können sich an diese Ombudsstelle wenden, um Fragen und Probleme mit Grenzwahrung und Missbrauch in Behandlungen zu bearbeiten und sich beraten zu lassen.

Betroffene können sich direkt und unbürokratisch an die neue Ombudsstelle wenden. So kann das Geschehene mit einem neutralen Gesprächspartner geklärt und mögliche weitere Schritte können erörtert werden. Als Beauftragten für diese Ombudsstelle benannte das Präsidium der Landesärztekammer Dr. med. Meinhard Korte, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Facharzt für Allgemeinmedizin.

Etwa 25 Fälle in den ersten zwei Monaten bearbeitet

Innerhalb der ersten beiden Monate nach Gründung der Ombudsstelle haben etwa 25 Patienten Kontakt zu Ombusdmann Korte gesucht. „Ein klarer Missbrauch des Arzt-Patienten-Verhältnisses lag nur in wenigen Fällen vor“, so Korte. Vielmehr klagten die Patienten über schlechte Behandlungen und wenig einfühlsame Ärzte. Dennoch berichteten einige von zwar tatsächlichen, aber bereits länger zurückliegenden Missbrauchsfällen. Demgegenüber berichtete auch ein Arzt von einer Patientin, die ihn belästigte und ungerechtfertigt des Missbrauchs beschuldigte, nachdem er keine Beziehung mit ihr eingehen wollte.

„Es gibt großen Gesprächsbedarf.“

Konkret waren unter den Fällen keine strafrechtlich relevanten Übergriffe. Bislang bestehe die Hauptaufgabe Kortes darin, mit den Patienten zu sprechen und mit ihnen zu klären, ob es sich um Missbrauch bzw. Grenzverletzungen handelt oder nicht. „Missbrauch ist, wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis ausgenutzt wird, um ein persönliches Bedürfnis zu befriedigen. Die Trennlinie ist: Dient das Handeln des Arztes der Behandlung oder widerspricht es diesem Ziel?“, so der Mediziner.

Obwohl Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), die Ombudsstelle für „eine gute Initiative“ hält, vermutet er jedoch auch, dass die Beratungsstelle möglicherweise nur eine „Schaufensterveranstaltung“ der Landesärztekammer Hessen sei, um Patienten vom Gang zur Polizei oder zum Anwalt abzuhalten.

Korte zufolge sei dies nicht beabsichtigt, ergebe sich jedoch schlicht aus den Beratungsgesprächen. „Wenn Ratsuchende die Erfahrung machen, dass sie und ihr Anliegen ernst genommen werden, können auch Alternativen zur juristischen Aufarbeitung ins Blickfeld rücken“, so Korte. So bietet der Mediziner den ratsuchenden Patienten auch an, den betreffenden Arzt zu kontaktieren.

Um den Patienten wirklich helfen zu können, müsste Candidus zufolge eine Ombudsstelle unabhängig, nicht bei einer ärztlichen Stelle angesiedelt, nicht von einem Arzt betreut und auch nicht steuerlich finanziert sein. Der Präsident der DGVP schlägt daher eine Beratungsstelle „für alle Probleme in der medizinischen Versorgung“ vor, so auch bei Terminverweigerung trotz akuter Beschwerden.

Kontaktmöglichkeiten zur Ombudsstelle:

Telefon: 069 – 97672-347
E-Mail: ombudsstelle-missbrauch@laekh.de

Postanschrift:
Ombudsstelle der Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main

(ag)

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

Empfohlene Artikel