Neue Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Neue Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat einen Report zur “Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen” veröffentlicht. Der Report wendet sich an Unternehmen, die die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten bei der Arbeit messen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen wollen. Er enthält Tipps, wie bei der Messung vorzugehen ist, wie Betriebe Präventionsmaßnahmen erarbeiten und ihre Wirksamkeit prüfen können.

Neue Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
IAG Report 1/2013 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Tipps zum Einstieg

Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchzuführen. Diese Pflicht umfasst nicht nur physische Risiken wie Gefahrstoffe, sondern auch psychische Belastungen, wie Zeitdruck und häufige Unterbrechungen. “Viele Betriebe wollen auch auf diesem Feld aktiv werden”, sagt Dr. Hiltraut Paridon, Psychologin am IAG. “Sie zögern aber, weil sie nicht wissen, wie sie vorgehen sollen.”

Im Gegensatz zu physischen Belastungen wie Lärm, Strahlung oder Chemikalien gibt es für psychische Belastungen weder Messgeräte noch Grenzwerte. “Es gibt allerdings etablierte wissenschaftliche Methoden, um zum Beispiel Stress-Quellen im Unternehmen ausfindig zu machen”, so Paridon. Einen Überblick über Vorgehensmöglichkeiten gibt der IAG Report. Er enthält zudem Empfehlungen, wie ein Betrieb die Beschäftigten erfolgreich bei der Gefährdungsbeurteilung einbeziehen kann und was er bei der Bewertung der Ergebnisse beachten muss. Auch für Kleinbetriebe gibt es Hinweise, wie sie psychische Risiken für ihre Mitarbeiter identifizieren können.

Paridon: “Wir zeigen mit dem Report, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht so schwer ist, wie viele sich das vorstellen.” Wo Fragen auftauchten, helfe die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter. “Im Übrigen hilft die Gefährdungsbeurteilung, das Arbeitsklima und die Produktivität zu verbessern. Und davon profitieren letztlich alle im Unternehmen.”

>> Der Report zum Bestellen und Herunterladen

(BG ETEM)

HCC Redaktion

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