Baustellen: Sicherheit beginnt bei der Planung

Die gute Nachricht vorweg: Die Zahl der Unfälle auf deutschen Baustellen ist Angaben der BG Bau zufolge, in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Dennoch mahnen Sicherheitsexperten vom TÜV Rheinland weiterhin zur Vorsicht.

Vergleichsweise hohen Risiken ausgesetzt

Denn, wer auf einer Baustelle arbeitet, wird im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Um diese möglichst gering zu halten und somit die Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zu schützen, gibt es die Baustellenverordnung. Dieser zufolge, steht vor allen der Bauherr in der Pflicht, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf einer Baustelle zu sorgen. Sollte er diese Aufgabe aufgrund fehlender Qualifikation nicht selbst übernehmen könnnen, muss er hierzu einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator) benennnen.

Alles eine Frage der Planung

Die Aufgabe des Koordinators beginnt während der Planungsphase. Er legt fest, was alles bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bezüglich Sicherheit und Gesundheit zu beachten ist. „Es geht zum Beispiel darum, wie nach Fertigstellung eines Geländes Leuchtmittel sicher gewechselt oder Fenster sicher geputzt werden können“, erklärt Michael Klimmeck, selbst als Sicherheitskoordinator bei TÜV Rheinland tätig.

Bei einem Einfamilienhaus ist das nicht so aufwendig zu realisieren wie bei einem Theater oder Bürogebäude. Immer dann, wenn auf Baustellen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Pflicht. „Wenn beispielsweise Dacharbeiten über dem Eingang stattfinden, gilt für alle Arbeiter besondere Vorsicht“, betont der TÜV Rheinland-Experte.


Alle Gefährdungen dokumentierten

Deshalb sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sämtliche Gefährdungen sowie die Anweisungen zu deren Verhinderung ausführlich zu dokumentieren. Hinzu kommen Anforderungen an gemeinsam zu nutzende Gerüste, die sichere Platzierung des Krans und die Bereitstellung sicheren Stroms.

„Zutritt für Unbefugte verboten“

Oft gesehen und doch ingnoriert: das berühmt-berüchtigte Schild mit der Aufschrift „Zutritt für Unbefugte verboten“. Diese gehört an jede Baustelle! Darüber hinaus gilt: „Der Bauherr muss die Baustelle so absichern, dass sie keine Unbefugten betreten können“, so Klimmeck. Liegt die Baustelle nahe einer Schule, muss der Bauherr dafür gegebenenfalls mehr Aufwand betreiben. So sollte die Öffnung des Bauzauns durch Unbefugte ausschließlich mithilfe von Werkzeug möglich sein.

(cs / TÜV Rheinland)

HCC Redaktion

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