9,5 Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form, so die Drogenbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland. Viele davon nehmen das Rauschmittel auch am Arbeitsplatz ein. Nachdem wir in den vorherigen Teilen unserer Serie „(Kein) Alkohol am Arbeitsplatz“ Vorgesetzten und Kollegen Tipps zum souveränen Umgang mit dieser brisanten Thematik gegeben haben, werden wir zum Abschluss Betroffenen aufzeigen, was sie unternehmen können, um mit ihrer Krankheit fertig zu werden.
Volkskrankheit Alkohol?
In Deutschland werden pro Kopf jährlich rund zehn Liter Alkohol konsumiert. Das entspräche 0,02 Liter pro Tag. Recht wenig, eigentlich. Doch das mit der Statistik ist immer so eine Sache. Berücksichtigt man, dass rund 15 Millionen Deutsche aktuell minderjährig sind und damit (zumindest größtenteils) keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen sowie, dass es auch Abstinenzler gibt, das heißt Menschen, die gar keinen Alkohol konsumieren, dann sieht das Ganze deutlich schlechter aus. So sind die eingangs erwähnten Angaben der Bundesdrogenbeauftragten keineswegs übertrieben. Den von ihr ermittelten Zahlen zufolge sind rund 12 Prozent der Deutschen Alkoholabhängig. Vor diesem Hintergrund kann man durchaus von einer Volkskrankheit sprechen.
Was können Betroffene tun?
„Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung“, so der Volksmund. Das ist allen voran bei Alkoholkranken der Fall. Bevor sie die folgenden Schritte wagen, müssen sie sich selbst und jenen Mitmenschen, die ihnen am wichtigsten sind, eingestehen, dass sie krank sind.
Tipp 1: Benennen Sie Fakten
Alkoholkrank wird man nicht über Nacht. Spiegeln Sie sich selbstkritisch. Haben Sie an sich negative Veränderungen bemerkt? Sind Sie am Arbeitsplatz oft niedergeschlagen? Leiden Sie unter finanziellen Problemen? Haben Sie an sich bemerkt, dass Sie oft laut und unkontrolliert sprechen? Gehen Sie an Tätigkeiten, die Ihnen früher leicht von der Hand gingen, verkrampft ran? Begegnen Sie Kollegen und Vorgesetzten, mit denen Sie früher problemlos zurechtkamen inzwischen häufig mit Argwohn? Wenn Sie auf die Mehrheit dieser Fragen mit „Ja!“ antworten können, sollten Sie Tipp 3 beherzigen (s.u.).
Tipp 2: Werden Sie sich über die Folgen im Klaren
Der gesundheitsgefährdende Konsum von Alkohol ist eine Krankheit wie jede andere auch. Das heiß, dass Sie diese im Vorstellungsgespräch Fragen zu Ihren Trinkgewohnheiten nicht beantworten müssen. Sollte allerdings explizit nach einer Alkoholerkrankung gefragt werden, dürfen Sie diese nicht verschweigen! Was allerdings noch weitaus schwerwiegender ist: sollten Sie im alkoholisierten Zustand einen Kollegen bewusst verletzen haft ausschließlich Sie und nicht etwa die Berufsgenossenschaft
Tipp 3: Suchen Sie sich Hilfe von außen
In größeren Unternehmen findet sich häufig ein Betriebsarzt. Wie andere Ärzte auch, ist dieser an die Schweigepflicht gebunden. Sind Sie in einem kleineren Unternehmen oder in einer Außenstelle tätig, dann können Sie sich auch an örtliche Beratungsstellen wenden. Wo diese in ihrer Umgebung zu finden sind, verrät Ihnen die Internetseite www.suchthilfeverzeichnis.de.