Im Falle einer länger andauernden Erkrankung eines Mitarbeiters sind Arbeitgeber seit 2004 verpflichtet, diesen Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM soll dabei sowohl die Beschäftigungsfähigkeit erhalten als auch den Folgen des demografischen Wandels wirksam begegnen. Eine neue Broschüre des BMAS liefert Tipps und Hilfestellungen bei der Umsetzung des BEM.
Jährlich scheiden in Deutschland mehrere Hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen für lange Zeit oder für immer aus dem Job aus – Immer häufiger aufgrund psychischer Erkrankungen: 2010 lösten sie mehr als 53 Millionen Fehltage aus. Die Rückkehr in den Beruf nach einer langwierigen Erkrankung ist meist sehr schwer und die Arbeitnehmer brauchen besondere Unterstützung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Beschäftigten bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen im Jahr ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Im Rahmen dieses BEM klärt der Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer sowie mit Unterstützung qualifizierter Fachleute, wie die Arbeit wieder aufgenommen werden kann und welche vorbeugenden Leistungen und Hilfen in Anspruch genommen werden können – und dies alles vor den Grundsätzen der Freiwilligkeit und des Vertrauens.
Hilfestellungen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement durch Broschüre des BMAS
Die neue Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job. Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen“ wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales direkt für Arbeitnehmer konzipiert, die länger erkrankt sind und bietet sowohl einen Überblick über das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX als auch Informationen zum „Hamburger Modell“. Des Weiteren soll die Broschüre Betriebs- oder Personalräte und Schwerbehindertenvertreter bei der Beratung der Beschäftigten unterstützen.
Der praktische Frage-Antwort-Teil vermittelt einen einfachen und kompakten Zugang zum Thema BEM.So zeigt die Broschüre Rechte und Pflichten im Falle einer länger dauernden Erkrankung, die Funktionsweise des Verfahrens BEM, eine Übersicht der Schritte und auch Möglichkeiten der Wiedereingliederung, sowie weiterführende Informationen zu Beratungsmöglichkeiten. An konkreten Fallbeispielen wird das Verfahren veranschaulicht.
>> Download der Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job. Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen“
Weitere Informationen zum BEM auf den Seiten des BMAS
(ag)