Leitlinien flächendeckend umgesetzt
Wie gut die Qualität der Versorgung mit Herzschrittmachern bereits ist, lässt sich an der fast flächendeckenden Umsetzung der entsprechenden Leitlinien erkennen, die 2012 zu 96,6 Prozent befolgt wurden – im Jahr 2006 traf dies noch zu 87,3 Prozent zu. Diese Verbesserung lässt die Wirksamkeit der Qualitätssicherung erkennen.
Manchmal trifft man auf Beratungsresistenz
In sehr seltenen Fällen treffe man dabei auf Beratungsresistenz. Dann schalten sich die Kassen und zuständigen Lenkungsgremien der Länder ein, was dazu führt, dass bestimmte Eingriffe in solchen Häusern nicht mehr durchgeführt werden können. Dies sind, so Prof. Nowak, allerdings sehr seltene Ausnahmefälle.
Zum Teil besteht Verbesserungsbedarf
Bei Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren besteht die Gefahr, dass es zu Problemen mit den Elektroden kommt. Damit ein Krankenhaus den Qualitätsstandards entspricht, darf es dort in maximal sechs Prozent der Fälle zu solchen Elektrodenproblemen kommen. Prof. Nowak: „Die meisten Häuser liegen da weit darunter. Im bundesweiten Durchschnitt treten Elektrodenprobleme bei 3,2 Prozent der implantierten Aggregate auf. Allerdings lagen von 905 überprüften Häusern 155 rechnerisch über der geforderten Fehlerquote von maximal sechs Prozent. Das ist in vielen Fällen, wie bei den erwähnten kleinen Krankenhäusern, eine rein rechnerische Angelegenheit, zum Teil gibt es aber auch Zentren mit Verbesserungsbedarf.“
Einen gewissen Verbesserungsbedarf hat allerdings auch das System der Qualitätssicherung selbst. Als größte Schwierigkeit nennt Prof. Nowak die mangelnde Überprüfbarkeit von Patienten und Devices über einen längeren Zeitraum. Das führe zum Beispiel dazu, dass jene Fälle nicht im System aufscheinen, in denen sich Patienten bei Komplikationen an ein anderes Haus wenden, als an jenes, in dem das Device implantiert wurde. An Lösungen wird gearbeitet, wobei die strengen deutschen Datenschutzauflagen eine Verfolgung individueller Patienten durch das Gesundheitssystem erheblich erschweren. Als positives Gegenbeispiel führt Prof. Nowak die skandinavischen Staaten an, wo die Nachverfolgung über die Sozialversicherungsdaten möglich ist.
(Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung e.V.)