Ferienjobs – Was sind die Dos and Don’ts?

Ostern steht vor der Tür. Dazu gehört das Lamm, der Hase sowie Schokolade und – zumindest für Schüler – die Ferien. Doch statt sich auf die faule Haut zu legen, nutzen viele von ihnen die „freien“ Tage, um sich im Rahmen eines Ferienjobs etwas dazu zu verdienen. Doch wer einen Schüler in einem Ferienjob beschäftigt, muss besonders das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArSchG) beachten, aber was steht da eigentlich alles drin?

Unsere Kollegen vom Arbeitsschutz-Portal haben für Unternehmen das Wichtigste in einer Checkliste zusammengefasst.

Finger weg vom Alkohol!

Denn zu den nicht in Frage kommenden Tätigkeiten „besonderer Personengruppen“ – dazu sind die Schüler zu zählen – gehören nicht nur das schwere Heben, sondern darüber hinaus das Bedienen gefährlicher Arbeitsgeräte und ein Verkaufsverbot für Waren, wie etwa Tabak und Alkohol (auch nicht an über 18-Jährige). Zudem dürfen Jugendliche nicht an Hitzearbeitsplätzen arbeiten, nicht starkem Lärm oder Erschütterungen sowie Akkordarbeit und unbeaufsichtigter Alleinarbeit in gefahrenträchtigen Situationen ausgesetzt sein . Und Pausen sind Pflicht! Regelungen sehen für junge Heranwachsende ab einer Arbeitszeit von viereinhalb Stunden eine Regenerationszeit von 30 Minuten vor. 60 Minuten müssen es bei mehr als sechs Stunden sein. Ein Pausenabschnitt sollte mindestens 15 Minuten dauern.

Handschlag allein genügt nicht

Unter Geschäftsleuten mag ja ein Handschlag gute Tradition sein. Wer einen Schüler beschäftigt, muss die wichtigsten Dinge jedoch schriftlich festlegen, und zwar bevor die Tätigkeiten aufgenommen werden. Dazu gehört ein schriftlicher Arbeits- oder Praktikantenvertrag, der unter anderem Arbeitsinhalt und Arbeitsschutz regelt und eine Kündigungsklausel beinhaltet.

Im Anschluss ist der Jugendliche durch einen betrieblichen Mitarbeiter oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gründlich und in verständlicher Form in die betrieblichen Abläufe einzuweisen und arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Auch hier empfiehlt es sich, die Unterweisung schriftlich festzuhalten.

Zum Inhalt der Unterweisung gehören auch Informationen:

  • zum Erste-Hilfe-Aushang
  • zu Flucht- und Rettungswegen, Sammelpunkten und Feuerlöschern
  • Pausenräumen
  • zum Verhalten bei Betriebsstörungen, Notfällen und Unfällen
  • zur Arbeitszeit
  • zur bestimmungsgemäßen Verwendung geprüfter Arbeitsmittel

Was alles noch zu beachten ist, etwa bei den Themen Versicherung und Steuer, finden Unternehmer – und Schüler – im folgenden Artikel unserer Kollegen vom Arbeitsschutz-Portal.

(Arbeitsschutz-Portal)

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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