Dass es bei einer Vielzahl von begehrten Studienplätzen Zulassungsbeschränkungen gibt, ist kein sonderlich großes Geheimnis. Und auch die Tatsache, dass viele aufstrebende Abiturienten nach einer Absage mit schierer Enttäuschung klar kommen müssen, ist auch nichts neues. Dennoch gibt es aber auch für diejenigen, die abgelehnt wurden, noch Hoffnung. Eine Möglichkeit doch noch an den begehrten Studienplatz zu kommen, ist der juristische Weg: Über eine Studienplatzklage.
Ist einen also nun die Absage ins Haus geflattert, existiert also die Möglichkeit dies gerichtlich zu korrigieren. Allerdings muss das in der Regel über ein Eilverfahren erfolgen, damit gewährleistet wird, dass der angestrebte Studienplatz noch vor Semesterbeginn zugeteilt wird – wofür es jedoch keine Gewähr gibt. Wenn aus dem Eilverfahren nämlich eine Klage wird, kann sich die zeitliche Dimension, genau wie auch die finanzielle, deutlich erweitern.
Insbesondere der finanzielle Aspekt muss beachtet werden. Will man beispielsweise ein Medizinstudium einklagen, muss man dafür einen Rechtsanwalt beauftragen und das kann sich finanziell durchaus zu Buche schlagen. Verliert man nämlich vor Gericht, muss man selbst alle Kosten des Verfahrens tragen. Und selbst bei einer nachträglichen Studienplatzzusage kann sich das noch teuer auswirken, wenn die Hochschule nämlich einen Vergleich anbietet und man den eigenen Anwalt bezahlen muss. Solche Vergleiche sehen dann vor, dass eine Zahl X zusätzlicher Studienplätze von der Hochschule vergeben werden und zwar unter allen, die gerichtlich gegen die Hochschule vorgegangen sind und dem Vergleich zustimmen. Gibt es mehr “Kläger”, muss gelost werden und man kann trotzdem leer ausgehen.
Die Erfolgsaussichten, durch eine Studienplatzklage einen Studienplatz zu erhalten, richten sich nach der Anzahl der eingelegten Studienplatzklagen (an mehreren Universitäten) und der Anzahl der Studienplatzkläger, unter denen bei Erfolg der Studienplatzklage im Losverfahren die freien Kapazitäten der Universität verlost werden. Bevor man klagt, sollte man sich jedenfalls bei der lokalen Studierendenvertretung melden. Zum einen kann diese die Chancen für eine erfolgreiche Klage anhand von Erfahrungswerten bewerten und zum anderen besteht nämlich die Möglichkeit, dass diese Tipps für den Umgang mit der jeweiligen Hochschule geben kann oder sogar speziell geeignete Anwälte kennt.
Schlussendlich sollte man sich fragen, ob eine Klage wirklich sein muss, da diese doch recht hohe finanzielle Risiken tragen kann. Alternativ kann man für ein oder auch zwei Wartesemester durchaus sinnvolle Tätigkeiten finden, die ergänzend für den späteren Lebensweg sein können.