„LogHealth – Betriebliches Gesundheitsmanagement als Erfolgsfaktor für Logistikdienstleister“ ist ein neus vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördertes Projekt. In diesem soll gezeigt werden, wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) für Logistikdienstleister auszugestalten ist. Dabei werden sowohl Aspekte der Implementierung und Steuerung berücksichtigt, als auch konkrete gesundheitsfördernde Maßnahmen für Logistikdienstleister entwickelt. Durchgeführt wird das Projekt durch das International Performance Research Institute (IPRI) in Kooperation mit zahlreichen mittelständischen Unternehmen.
Viele Probleme – wenige Lösungen
Wie Studien zeigen, ist die Logistikbranche von Gesundheitsproblemen der Mitarbeiter überdurchschnittlich stark betroffen. Im Jahr 2011 lag der Krankenstand in den Bereichen Verkehr, Lagerei und Kurierdienste mit vier Prozent über dem Durchschnitt in Deutschland. Zudem sind Krankheitsfälle in dieser Branche von einer langen Dauer geprägt (durchschnittlich 14,4 Tage je Arbeitsunfähigkeitsfall. Lösungen für Unternehmen bietet die Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Allerdings fehlen bislang auf die Spezifika von Logistikdienstleistern zugeschnittene Lösungen.
Umsetzungsherausforderungen: Steuerungsaspekte und konkrete Maßnahmen
Eine langfristige erfolgreiche Umsetzung des BGM erfordert einerseits dessen Integraton in die Systeme der Unternehmenssteuerung. Angefangen von einer Gesundheitsstrategie über entsprechende Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung bis zur Integration in die Zielvereinbarungen und Anreizsysteme sind dabei alle Aspekte einer modernen Unternehmenssteuerung zu berücksichtigen. Andererseits weisen zahlreiche Maßnahmenkataloge Lücken auf, wenn es um die spezifischen Belange der Berufsgruppen und deren Belastungen bei Logistikdienstleistern geht. Angefangen von Fahrern über Lagermitarbeiter und Disponenten weisen alle diese Gruppen spezifische Anforderungen auf, die bei der Definition geeigneter gesundheitsfördernder Maßnahmen zu berücksichtigen sind.