Psychische Erkrankungen finden kaum Beachtung

Seit September 2013 ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes auch psychische Erkrankungen zu berücksichtigen. Papier ist allerdings sehr geduldig. Das zumindest scheint sich die Mehrheit der deutschen Unternehmen zu denken, die einer aktuellen Studie der DEKRA zufolge, die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter noch nicht ausreichend im Blick hat. Die Studie zeigt allerdings auch: Das vermeintlich Desinteresse der Arbeitgeber ist nicht die einzige Ursache.

Wozu brauche ich eine Gefährdungbeurteilung?

In Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz ist zu lesen: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Mit „jeder“ sind selbstverständlich auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemeint, die Anspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz haben. Näheres dazu regelt in der Bundesrepublik Deutschland das Arbeitsschutzgesetz.

Mit anderen Worten, jeder Arbeitgeber muss von Gesetzes wegen eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Unternehmen durchführen. Diese kann in regelmäßigen Abständen erfolgen, muss aber im Extremfall auch aufgrund eines Anlasses durchgeführt werden. Die Verantwortung und Aufgaben des Arbeitgebers sind in der DGUV Vorschrift 1 zur Unfallverhütung näher geregelt.

Drei von vier Unternehmen nehmen psychische Erkrankungen nicht ernst

Zu dieser Erkenntnis gelang der DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2015/2016. Für die Studie hat die Prüforganisation 800 Unternehmen nach den Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz befragt. Dabei zeigte sich, dass sich der Großteil der Befragten weiterhin für die klassischen Themen des klassischen Arbeitsschutzes interessieren.

  • 80 Prozent ist die Gestaltung der Arbeitsstätte besonders wichtig.
  • 65 Prozent ist der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln, Maschinen und Geräten besonders wichtig.
  • 25 Prozent ist die Ermittlung psychischer Belastungen besonders wichtig.

Das heißt, nur ein Viertel legt bei der gesetzlich vorgeschrieben Gefährdungsbeurteilung besonderes Augenmerk auf psychische Erkrankungen. Dabei stellen, statistischen Angaben zufolge, Burn-out, Depressionen & Co. inzwischen die zweithäufigste Ursache für Fehlzeiten dar.

Ein Tabu, das keines mehr sein darf

Ist den deutschen Arbeitgebern die psychische Gesundheit ihrer Arbeitgeber egal? Minichten! Unternehmen sind sich der Verantwortung gegenüber ihren Angestellten durchaus bewusst. Mit Feel Good Management dem Burn-out vorbeugen, stellt nur eine von vielen Maßnahmen dar, mit denen Arbeitgeber psychischen Belastungen von vornherein entgegenwirken möchten. Dass psychische Erkrankungen kaum Beachtung finden, hat noch eine weitere Ursache: „Psychische Belastungsfolgen sind in vielen Unternehmen ein Tabu“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs „Mensch und Gesundheit“ bei DEKRA.

Die Feststellung psychischer Erkrankungen „ […] bringt in der Praxis zuweilen unangenehme Wahrheiten zutage […]“, so Müller weiter. „Nötig ist deshalb eine professionelle Gestaltung gesunder Arbeits- und Führungsstrukturen. […], zum Beispiel durch gezielte Maßnahmen innerhalb eines funktionierenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements.“ Das hilft Gründen für Fehltage vorzubeugen.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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