Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen: Zum BioStoffTag 2013

Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen: Zum BioStoffTag am 23.04.2013

Zum BioStoffTag unter dem Motto “Der ABAS im Dialog mit Beschäftigten”, der gestern in Berlin stattfand, erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Vorfeld: Mit der gemeinsamen Veranstaltung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), des BMAS und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird erstmals der öffentliche Dialog zwischen Regelsetzern und Beschäftigten geführt.

Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen: Zum BioStoffTag am 23.04.2013
Quelle: BAuA

Im Mittelpunkt des BioStoffTags 2013 standen die neue Biostoffverordnung und aktuelle Änderungen des damit verbundenen Technischen Regelwerks für Biologische Arbeitsstoffe. Unter Beteiligung der Gewerkschaften wurde eine europäische Rahmenvereinbarung ausgehandelt, um Verletzungen der Beschäftigten im Krankenhaus und Gesundheitssektor durch scharfe oder spitze Instrumente zu vermeiden. Die Umsetzung der daraus entstandenen EU-Richtlinie erfolgt zurzeit mit der Neufassung der Biostoffverordnung.

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe richten sich mit ihren Arbeitsschutzmaßnahmen an Arbeitgeber. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten auch mit dem Anspruch, dass diese Maßnahmen von den Beschäftigten angenommen und gelebt werden. In seinem Grußwort sagte Staatsekretär Gerd Hoofe, BMAS: “Besonders hervorzuheben ist dabei der Grundsatz, dass Arbeitssicherheit nur als gemeinsames Projekt aller Beteiligten – insbesondere der Beschäftigten und ihrer Vertretungen – erfolgreich gelebt werden kann.”

Über die rechtlichen Gegebenheiten der Biostoffverordnung hinaus werden Erfahrungen mit dem Technischen Regelwerk und aus Sicht der Beschäftigten aus den Bereichen Entsorgungswirtschaft und Gesundheitswesen präsentiert. Dass die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle für die Ermittlung von Arbeitsschutzmaßnahmen spielt, wird anhand der Arbeiten zur neuen Handlungsanleitung TRBA 400 konkretisiert. Die Dialogveranstaltung bietet den Beschäftigten daher zusammen mit dem Veranstaltungspartner ver.di die Möglichkeit, direkt in Kontakt mit Arbeitsschützern zu treten und auch über ihre Praxiserfahrungen zu berichten beziehungsweise Impulse für die zukünftigen Arbeiten des ABAS zu geben.

Der ABAS ist ein Beratungsgremium des BMAS. Der Ausschuss erarbeitet Empfehlungen und Regelungen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Geschäftsstelle ist bei der BAuA angesiedelt.

Eine Dokumentation dieser Veranstaltung wird im Internet unter www.baua.de/abas veröffentlicht.

(BAuA)

HCC Redaktion

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