Berufsunfähigkeit versichern: Tipps für Selbstständige

Wer selbstständig arbeitet, der ist durch die gesetzlichen Sozialversicherungen nicht abgesichert. Weder gegen Alter, noch gegen Arbeitslosigkeit – oder eben Berufsunfähigkeit. Unternehmer und Selbstständige fallen finanziell sofort auf das Niveau der Grundsicherung, wenn sie sich nicht frühzeitig um private Vorsorge gekümmert haben. Dazu gehört insbesondere eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit: Risiko Krankheit oder Unfall

Es kann jeden treffen: Ein Unfall oder eine Krankheit führen dazu, dass man nicht mehr arbeiten kann. Für Selbstständige bedeutet das oft den finanziellen Ruin.

Gegen dieses Risiko können sich Selbstständige mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Sie zahlt nur, wenn der Schadensfall tatsächlich eintritt. Dann gleicht die Berufsunfähigkeitsversicherung die finanziellen Einbußen komplett oder eben teilweise, falls man nur noch eingeschränkt arbeiten kann, aus.

Wer ist besonders gefährdet?

Im Gegensatz zum Schreibtischtäter haben Handwerksberufe ein größeres Risiko, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Unfälle oder Krankheiten treten bei ihnen häufiger auf. Zudem tragen sie ein höheres Risiko, nach einem Unfall nicht mehr arbeiten zu können.

Für Selbstständige, die beispielsweise am Bau tätig sind, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb Pflicht. Allerdings schlägt sich das höhere Risiko auch in den Kosten für die Versicherung nieder.

Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?

Wie überall gibt es auch in der Versicherungsbranche schwarze Schafe. Achten Sie deshalb unbedingt auf diese Punkte, bevor Sie sich gegen Berufsunfähigkeit versichern:

  • Nachversicherungsgarantie: Sie garantiert, dass Sie sofort bei Eintreten der Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten und nicht erst, wenn die Berufsunfähigkeit offiziell festgestellt wurde.
  • Laufzeit bis zum Renteneintrittsalter
  • Prognosezeitraum maximal sechs Monate. Für den Prognosezeitraum trägt der Versicherte selbst das Risiko: Denn diese Zeitspanne steht zur Verfügung, um die Berufsunfähigkeit zu attestieren.
  • Gezahlte Leistungen sind genauso hoch wie das aktuell verfügbare Netto-Einkommen.
  • Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsüberprüfung möglich.
  • Kein abstrakter Verweis – denn dann kann der Versicherer dem oder der Selbstständigen jede Art von Tätigkeit zuweisen. In der Folge muss die Versicherung nicht zahlen. Ein konkreter Verweis wird sich allerdings in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung finden: Unter bestimmten Voraussetzungen muss sich der Versicherte bereiterklären, einen anderen Beruf auszuüben.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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