In einigen Branchen beträgt der Anteil der Zeitarbeitsbeschäftigten in Deutschland bis zu 30 Prozent. Häufig sind sie besonderen körperlichen sowie psychischen Belastungen ausgesetzt und stehen somit im Fokus des Arbeitsschutzes. Aus diesem Grund hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) zur Zeitarbeit erarbeitet.
Beitrag zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die AME beschreibt, welchen Beitrag arbeitsmedizinische Prävention zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Zeitarbeitsbeschäftigten leisten kann. Dem AfAMed gehören fachkundige Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesärztekammer sowie aus der arbeitsmedizinischen Wissenschaft und Praxis an.
Sie stellt zudem eine Handlungshilfe sowohl für die in der Zeitarbeit tätigen Entleih- als auch Verleihunternehmen dar. Sie richtet sich an Arbeitgeber und Betriebsärzte/ Betriebsärztinnen. Als Information kann sie ebenso vom Betriebsrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Sicherheitsbeauftragten/ der Sicherheitsbeauftragten genutzt werden.
Auf der Basis von rechtlichen Grundlagen und einer Skizzierung des Problemfeldes Zeitarbeit findet der Leser im Kapitel „Handlungsanleitung“ dargestellt, welche Bedeutung die Kernpunkte dieser Empfehlung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitsbeschäftigten haben und welche jeweils konkrete Vorgehensweise empfohlen wird. Am Ende sind Literatur und sonstige Hinweise aufgeführt.
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS)
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