Kassen informieren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Unter dem Motto „Gemeinsam geht es besser!“ bieten Rentenversicherung und Ersatzkassen verschiedene Informationsveranstaltungen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an.

Diese „Tour de BEM“ findet in verschiedenen Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation in Nordrhein-Westfalen statt. Im Rahmen ihrer gemeinsamen Vortragsreihe informieren Deutsche Rentenversicherung, BARMER GEK, DAK-Gesundheit und Techniker Krankenkasse Unternehmen und Arbeitgeber im Rahmen von zweistündigen Veranstaltungen vor allem über die Ein- und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und dessen arbeitsrechtlichen Kontext. Zudem werden das weitere Leistungsangebot der Rehabilitationsträger und die entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsangebote vorgestellt. Den Auftakt bildet eine Veranstaltung am 17. April 2013 in Bielefeld (Deutsche Rentenversicherung Bund). Es folgen weitere Veranstaltungen am 28. Mai 2013 in Paderborn (BARMER GEK), 19. Juni 2013 in Duisburg (Techniker Krankenkasse) und 17. September 2013 in Soest (DAK-Gesundheit).

Hintergrund zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Ziel des BEM ist es dabei, die Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiter zu überwinden und künftig zu vermeiden, damit der Arbeitsplatz erhalten bleibt – davon profitieren die betreffenden Beschäftigten und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation nehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Wegweiser- und Lotsenfunktion wahr: Sie unterstützen Betriebe und Unternehmen umfassend beim Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.

(DAK)

HCC Redaktion

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