Legal Highs: Mit Badesalz zum Rausch

Sucht ist und bleibt ein gesellschaftliches und volkswirtschaftliches Problem, dem sich Arbeitgeber und Politik nicht verschließen dürfen. Neben den gesellschaftlich anerkannten Drogen wie Alkohol und (noch!) Tabak, hat jeder vierte Erwachsene laut Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung bereits illegale Drogen konsumiert.

„Legal Highs“ bleiben im Dunkeln

Unerfasst von der Statistik bleiben allerdings die so genannten „Legal Highs“. Immer mehr Jugendliche umgehen das Betäubungsmittelgesetz (BTM), indem sie nicht „klassische“, also illegale, Drogen wie Cannabis, Amphetamine oder Opioide konsumieren, sondern auf so genannte „Legal Highs“ zurückgreifen. Darunter versteht man legale Substanzen, die chemisch aber den bekannten Drogen ähneln. So rufen sie auch ähnliche Rauschzustände wie diese hervor. Meist werden sie online vertrieben und bestellt. Weder Verkäufer noch Käufer können hier jedoch rechtlich belangt werden, da die Produkte nicht unter das BTM fallen. Meist werden sie als „Badesalze“, „Kräutermischung“ oder als auch als „Raumduft“ verkauft.

EuGH-Urteil zu „Legal Highs“

Der Versuch bundesdeutscher Gerichte, den Vertrieb von „Legal Highs“ mit einem Umweg über das Arzneimittelgesetz zu stoppen, scheiterte kürzlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zwei Männer, die von 2010 bis 2012 Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden vertrieben hatten, wurden in Deutschland wegen „Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel“ zu Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelte die Argumentation an und gab den Fall zur Klärung an den EuGH weiter. Dieser folgte der Argumentation des Urteils aus erster Instanz nicht: Die beiden Männer wurden freigesprochen, da die vertriebenen Kräutermischungen nicht unter den Begriff des Arzneimittels fielen.

Katz-und-Maus-Spiel geht weiter

Die so genannten „Legal Highs“ sind Gesetzgebung und Rechtsprechung meist einen Schritt voraus. Wenn durch eine Gesetzesänderung eine neue Substanz durch das BTM erfasst wird, so haben Chemiker meist bereits neue Stoffe entwickelt, die Rauschzustände erzeugen. Um wirksam gegen die – dann nicht mehr „Legal Highs“ – vorzugehen, wäre ein Paradigmenwechsel in der Stoffkontrolle notwendig. Derzeit werden die chemischen Substanzen nach Feststellung einer gesundheitsschädlichen Wirkung verboten. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind aber zu träge, um hier angemessen reagieren zu können. Deshalb müssten, ähnlich wie im Bereich der Lebensmittelsicherheit, Stoffe einem Zulassungsverfahren unterzogen werden, bevor sie legal auf den Markt kommen dürften. Nur wenn in medizinischen Studien die Unbedenklichkeit des Stoffes festgestellt würde, dürfte er dann verkauft werden. Ein solches Verfahren wäre allerdings kaum praktikabel, da es immensen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeuten würde. Zudem werden Substanzen meist in einem bestimmten Kontext zugelassen (zum Beispiel Lebensmittel) oder verboten (zum Beispiel Badegewässer). Daher könnte nach wie vor ein Raumduft verkauft werden, der, wenn man ihn raucht, zu Rauschzuständen führt.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

Empfohlene Artikel