Mobbing: diese „Top 5“ sollten Sie kennen

Jemandem Mobbing oder Bossing nachzuweisen, erweist sich in den meisten Fällen leider oft als unmöglich. Denn Mobbing wird von Tätern meist schleichend und unterschwellig praktiziert. Zum größten Teil ist der Nachweis von Mobbing oder Bossing sehr schwer zu führen. Eine Maßnahme um sich als betroffener Arbeitnehmer, aber auch als verantwortungsvoller Chef dagegen zu rüsten, stellt das Kennen ihrer fünf am häufigsten auftretenden Formen dar. Daher haben wir für Sie eine „Top 5 Mobbing-Liste“ aufgestellt.

Dem Praxishandbuch Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber folgend treten in der Praxis folgende Mobbing-Formen am häufigsten auf:

Top 1: Missachtung

Der Mensch ist ein soziales Wesen. Missachtung durch Freunde und Kollegen stellt daher für ihn eine Grausamkeit dar. Bei dieser Form von Mobbing werden dem Angestellten häufig wichtige Informationen vorenthalten. Im Anschluss wird er dafür kritisiert, eben diese Informationen nicht zu kennen. Meist ufert diese Kritik in Beschimpfungen oder gar verbale Anfeindungen aus.

Top 2: Intrigen

Das Wort Intrige bezeichnet Wikipedia zufolge eine Handlungsstrategie, mit der einzelne oder Gruppen von Menschen versuchen, anderen Schaden zuzufügen oder sie gegeneinander aufzuhetzen. Ein Beispiel für diese Form von Mobbing ist das demonstrative und sich ständig wiederholende Zuschieben des so genannten „Schwarzen Peters“ an stets den gleichen Kollegen.

Top 3: Degradierung oder Überforderung

Das Mobbing-Opfer wird mit Aufgaben betreut, die er aufgrund seiner Qualifikation oder den zur Verfügung stehenden Ressourcen unmöglich erfüllen kann. Im Anschluss wird er öffentlich als „Versager“ gebrandmarkt. „Ihm fehle die fachliche Voraussetzung“ oder „der Kollege ist eine Belastung für den Rest der Belegschaft“ sind da noch die harmlosesten Vorwürfe, mit denen sich der Betroffene auseinandersetzen muss.

Top 4: Angriffe auf die Gesundheit, sexuelle Belästigungen oder körperliche Attacken

„Schlimmer geht’s immer“. Leider auch beim Mobbing. Das Opfer wird zu beruflichen Tätigkeiten aufgefordert, die seine Gesundheit massiv gefährden. Zum Beispiel Arbeiten ohne Schutzkleidung oder er wird mit Bemerkungen, Verhaltensweisen, Aufforderungen, Berührungen oder gar Handlungen, die meist sexuellen Inhaltes sind konfrontiert.

Top 5: Isolierung eines Mitarbeiters

Dabei handelt es sich um Steigerung der bereits erwähnten Missachtung (siehe Top 1). Die Kollegen gehen dem Mobbing-Opfer bewusst aus dem Weg. Es wird nicht einmal mehr mit ihm gesprochen.

Mobbing: eine teure „Nicht-Krankheit“

Als Arbeitgeber sollten Sie wissen, dass die Folgen von Mobbing nicht als Berufskrankheit anerkannt sind. Psychische Erkrankungen durch Mobbing tauchen in keiner Berufskrankheitenverordnung auf. Sie brauchen demzufolge auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden. Schließlich gibt es (bislang!) keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür gibt, dass Mobbing eine bestimmte Berufsgruppe krank machen kann. Dennoch ist sie sowohl schädlich für Arbeitnehmer als auch teuer für Unternehmer.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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