Ob sinnstiftendes Ehrenamt oder Zweitjob, um sich etwas dazuzuverdienen. Arbeitnehmer gehen aus den unterschiedlichsten Motiven einer Nebenbeschäftigung nach. Grundsätzlich ist daran nichts auszusetzen. Doch manchmal darf – und muss – sich ein Arbeitgeber dagegen wehren. Wir zeigen unter welchen Bedingungen bestimmte Maßnahmen erlaubt sind.
Nebenbeschäftigung: Wenn aus einem Mitarbeiter ein Konkurrent wird
