NRW: Werkverträge sorgen für erhebliche Mängel beim Arbeitsschutz

In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen durch Werkverträge arbeits- und tarifrechtliche Standards umgangen werden. Insbesondere die Fleischindustrie steht dabei häufig im Fokus. Darunter leidet vor allem der Arbeitsschutz.

13,5 Arbeitsstunden pro Tag

Arbeitsschutzvorschriften gelten für jede Art der Beschäftigung. Für die Stammbelegschaften ebenso wie für Beschäftigte auf der Grundlage von Werkverträgen. Im Rahmen einer vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales initiierten Sonderaktion hat die staatliche Arbeitsschutzverwaltung 24 Großbetriebe der Fleischindustrie und 27 Werkvertragsnehmer auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüft. Bei zwei Drittel aller überprüften Betriebe wurden Arbeitsschutzmängel festgestellt und ihre Beseitigung veranlasst. Auch bei der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften gab es erhebliche Verstöße: so wurden Arbeitszeiten bis zu 13,5 Stunden täglich festgestellt. Bußgeldverfahren mit Bußgeldern bis zu 20.000 Euro bei 300 Verstößen im Monat wurden in diesen Fällen eingeleitet.

Arbeitsschutzstandards in den Werkverträgen festlegen

Eine Auswirkung hat die Überprüfungen der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung bereits: So wird einer der 24 Betriebe auf Grund der Aktion der Arbeitsschutzverwaltung nunmehr Arbeitsschutzstandards in den Werkverträgen festlegen, die Einhaltung dieser Standards selbst überprüfen und die Werkvertragsnehmer verpflichten, ihren Beschäftigten den tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Gleichzeitig will die Firma die Möglichkeit beschränken, dass Werkvertragsnehmer ihrerseits weitere Subunternehmer bis in die dritte und vierte Ebene einschalten.

Den Betriebsräten mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen

Um die Auswüchse von Werkvertragsarbeit insgesamt zu verhindern werde Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Niedersachsen und dem Saarland dem Bundesrat in Kürze einen „Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ vorlegen, so NRW-Arbeitsminister Schneider. „Wir wollen damit Schein-Werkverträge strenger sanktionieren und den Betriebsräten mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen“, erklärte der NRW-Minister die neueste Bundesratsinitiative.

(Landesregierung von Nordrhein-Westfalen)

HCC Redaktion

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