Düngegesetzgebung: Zentrale Umweltziele werden nicht erreicht

Die Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik (WBA) und für Düngungsfragen (WBD) sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) haben am heutigen Freitag ihre gemeinsame Kurzstellungnahme zur  Novellierung der Düngeverordnung an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)  übergeben. „Zentrale Umweltziele im Agrarbereich werden in Deutschland nach wie vor nicht erreicht“, so Prof. Friedhelm Taube (WBA), unter dessen Federführung die Stellungnahme erarbeitet wurde. Den dringenden politischen Handlungsbedarf nehmen die Räte zum ersten Mal seit ihrem Bestehen zum Anlass für eine gemeinsame Stellungnahme und fordern eine über die bisherigen Vorschläge hinausgehende Reform der Düngegesetzgebung.

Qualität der Oberflächen- und Grundgewässer in Gefahr

Trotz deutlicher Verbesserungen in den letzten 20 Jahren führen hohe Stickstoff- und Phosphatausträge aus der Landwirtschaft nach wie vor dazu, dass zentrale Umweltziele der Bundesregierung, wie auch der Europäischen Union (EU), nicht erreicht werden. Insbesondere in vielen Regionen intensiver Tierhaltung und Bioenergieproduktion sowie in Regionen mit einem hohen Anteil von Sonderkulturen nehmen die Nährstoffausträge sogar zu. „Darunter leiden die Qualität der Oberflächen- und Grundgewässer und die biologische Vielfalt der Landökosysteme und es kommt zu einem erhöhten Ausstoß von Klimagasen“, erklärt Prof. Karin Holm-Müller, Mitglied des SRU.

Überschussbegrenzung nicht möglich

Die Räte empfehlen nachdrücklich, die anstehende Novellierung der Düngeverordnung für umfassende Reformen zu nutzen. „Ein Schlüsselproblem besteht darin“, so Prof. Horst, Vorsitzender des WBD, „dass auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben bisher nicht ausreichend erfasst wird, welche Nährstoffüberschüsse dort anfallen“. Eine zentrale Empfehlung der Räte ist deshalb die Einführung einer umfassenden und aussagekräftigen Nährstoffbilanzierung (Hoftorbilanz) als Grundlage für die Erfassung und Begrenzung von Nährstoffüberschüssen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Die hierfür notwendigen rechtlichen als auch technisch-administrativen Voraussetzungen sind zügig zu schaffen. Ohne eine umfassende und transparent dokumentierte Bilanzierung ist eine wirksame Begrenzung von Nährstoffüberschüssen nach Ansicht der Räte nicht möglich.

Schärfere Sanktionen unerlässlich

Um die Nährstoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren, werden eine Verlängerung der Sperrfristen zur Ausbringung von organischen Düngemitteln, die Ausweitung der Mindestlagerkapazitäten für organische Düngemittel, die Verschärfung der Anforderungen an die Ausbringungstechnik und Einarbeitung von organischen Düngemitteln sowie eine stärkere Limitierung der Phosphatzufuhr angemahnt. Schließlich sind eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Düngegesetzgebung und schärfere Sanktionen bei Verstößen unerlässlich. Um den landwirtschaftlichen Betrieben die Anpassung an das novellierte Düngerecht zu erleichtern und zu beschleunigen, könnten bestimmte Anpassungsinvestitionen im Rahmen bestehender Förderinstrumente finanziell unterstützt werden.

„Die Räte sehen die große Chance“, so Prof. Harald Grethe, Vorsitzender des WBA, „mit der entschiedenen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in der kommenden Legislaturperiode zur Erreichung der von der Bundesregierung und der EU gesetzten Umweltziele im Agrarbereich sowie zu einer effizienteren Verwendung von Düngemitteln auf den Betrieben beizutragen.“

(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

HCC Redaktion

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