Elektrische Zigaretten erzeugen – anders als herkömmliche Zigaretten – nicht tausende giftiger und krebserzeugender Substanzen, dennoch sind sie nicht harmlos. Sie enthalten als Hauptbestandteil eine atemwegsreizende Substanz, in der Regel giftiges, abhängig machendes Nikotin, zum Teil krebserzeugende Substanzen und oftmals haben sie verschiedene Produktmängel. Trotzdem werden sie zur Zeit als Lifestyle-Produkt ohne geeignete Qualitätskontrollen frei verkauft – damit werden die Verbraucher unfreiwillig zu Versuchsobjekten. Die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zu den Produkteigenschaften, den möglichen Gesundheitsgefahren, der Verbreitung der Produkte sowie zu ihrem eventuellen Nutzen als Hilfsmittel für einen Rauchstopp hat das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in seinem aktuellen Report „Elektrische Zigaretten – ein Überblick“ zusammengestellt und analysiert. Demnach ist die elektrische Zigarette kein unbedenkliches Produkt.
Aufgrund ihres Nikotingehalts, ihrer derzeit bestehenden Produktmängel und wegen ihrer Verwendung als Ersatz für Zigaretten empfiehlt das Deutsche Krebsforschungszentrum, elektrische Zigaretten, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, bei der Neufassung der Europäischen Tabakproduktrichtlinie als Arzneimittel einzustufen. „Der Verbraucher sollte sich darauf verlassen können, dass ein Produkt gesundheitlich unbedenklich ist – und das ist bei der elektrischen Zigarette nicht gegeben“, sagt Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle am DKFZ. Derzeit weiß der Verbraucher nur vage, was er mit elektrischen Zigaretten konsumiert: Die Nikotinmenge ist nicht selten ungenau oder sogar falsch deklariert und das Nikotin gelangt je nach Gerät unterschiedlich gut in den Nebel, der inhaliert wird; dadurch kann es zu Überdosierungen bis hin zu Vergiftungserscheinungen kommen. Die Flüssigkeiten, mit denen die E-Zigaretten bestückt werden, enthalten Inhaltsstoffe, die die Atemwege reizen und zu allergischen Reaktionen führen können. Der Nebel mancher Liquids enthält krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Acetaldehyd, Acrolein, Nickel und Chrom.
Elektrische Zigaretten können Entzugssymptome lindern – Rauchstopp nicht erwiesen
Elektrische Zigaretten werden zur Zeit vor allem von Rauchern verwendet, die ihren Zigarettenkonsum senken oder ganz mit dem Rauchen aufhören möchten. Nach der aktuellen Datenlage können elektrische Zigaretten zwar Entzugssymptome lindern, ob sie aber zu einem dauerhaften Rauchstopp verhelfen, ist derzeit noch nicht erwiesen. Im Moment besteht für E-Zigaretten noch dringender Forschungsbedarf hinsichtlich der Produktqualität, der Inhaltsstoffe, der gesundheitlichen Auswirkungen und der Wirksamkeit der Produkte als Hilfsmittel für einen Rauchstopp. Diesbezüglich müssen dringend geeignete wissenschaftliche Studien durchgeführt werden, damit dem Verbraucher ein zuverlässiges Produkt zur Verfügung steht. „Die elektrische Zigarette, die das abhängig machende Nikotin enthält, sollte nur nach eingehender Prüfung der Produktqualität, seiner Wirkungen und Nebenwirkungen ausschließlich für Raucher zugelassen werden, die eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen oder ein Hilfsmittel zum Rauchstopp suchen “, sagt Martina Pötschke-Langer.
Verlässliche Produktinformationen und Kontrollen gefordert
Eine angemessene Regulierung der elektrischen Zigaretten zum Schutz der Verbraucher fordert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Der Verkauf als Lifestyle-Produkt verharmlost E-Zigaretten. Irreführendes Marketing und Fehlinformationen sind nicht auszuschließen. Das macht es Verbrauchern unmöglich, das Gesundheitsrisiko einzuschätzen. Wir brauchen verlässliche Produktinformationen und Kontrollen“, sagt Ilona Köster-Steinebach, Gesundheitsexpertin des vzbv. Die Sicherheit müsse gewährleistet sein und die Angaben auf den Produkten klare Auskunft über Gesundheitsrisiken und Inhaltsstoffe geben. Zudem solle verhindert werden, dass Jugendliche und Nichtraucher über elektrische Zigaretten den Einstieg ins Rauchen finden. „E-Zigaretten sollten lediglich zur Tabakentwöhnung angeboten werden dürfen – und das geht nur über die Einstufung als Arzneimittel“, sagt Köster-Steinebach.
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(DKFZ)