BMAS, BDA und DGB haben sich auf ein gemeinsames Grundverständnis zum Umgang mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt verständigt und in einer „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ festgehalten.
Dazu Arbeitsministerin von der Leyen:
„Die Ursachen für Stress und Burnout sind so vielfältig wie die deutsche Wirtschaft. Die heute unterzeichnete gemeinsame Erklärung ist ein großartiges Signal. Dass die Arbeitgeber und Gewerkschaften das wichtige Thema psychischer Arbeitsschutz gemeinsam voranbringen wollen, ist der beste Garant für einen wirksamen Schutz vor den zunehmenden psychischen Gefahren im Arbeitsalltag. Beide wissen exakt, wie es in den Betrieben und Branchen zugeht. Sie sind unmittelbar betroffen, wenn Krankheitstage aufgrund psychischer Belastung zunehmen oder sogar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in Rente gehen. Die Sozialpartner sind die besten Verbündeten für einen wirksamen Arbeitsschutz, denn die Konzepte sollen ja nicht nur alltagstauglich sein, sondern auch in den Betrieben gelebt werden. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften werden nun auf einer gemeinsamen Basis Methoden und Wege erarbeiten, die Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken. Es zahlt sich sowohl für die Betriebe als auch die Menschen aus, den Schutz vor seelischen Gefahren ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz bleibt für das Bundesarbeitsministerium Schwerpunktthema. Die Sozialpartner können sich darauf verlassen, dass wir den Prozess mit aller Kraft unterstützen und insbesondere Forschung wie Information zum Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt vorantreiben.“
Betriebliche Gesundheitsförderung ein wichtiger Ansatzpunkt
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Umsetzung und Nutzung der Gefährdungsbeurteilung sowie die betriebliche Gesundheitsförderung, sind für die Bundesregierung als auch für die Sozialpartner wichtige Ansatzpunkte, um psychische Erkrankungen zu vermeiden. Unternehmen und Verwaltungen sollen mehr Handlungssicherheit erhalten, um wachsenden Fehlzeiten wie Frühverrentungen aufgrund psychischer Störungen entgegenzuwirken und die erfolgreiche Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter zu unterstützen.
29 Milliarden Euro Krankheitskosten aufgrund psychischer Erkrankungen
Psychische Erkrankungen beeinträchtigen nicht nur die Gesundheit und Lebensqualität des Einzelnen. Auch aus unternehmerischer sowie volkswirtschaftlicher Sicht sind die Konsequenzen erheblich: Psychische Erkrankungen mindern das Leistungsvermögen der betroffenen Beschäftigten, verursachen inzwischen etwa 13 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage und stellen mittlerweile die häufigste Frühverrentungsursache dar. Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist immens: Auf knapp 29 Milliarden Euro schätzt das Statistische Bundesamt nach letzten Zahlen die Krankheitskosten von psychischen Erkrankungen.
Das Bundesarbeitsministerium verpflichtet sich, den Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung als eine Schwerpunktaufgabe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verfolgen, konkrete Handlungshilfen für Unternehmen zu entwickeln sowie die Forschung auszubauen.
Versorgungsmanagement von Kranken- und Rentenversicherung optimieren
Die Sozialpartner vereinbaren, gemeinsam die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen und Verwaltungen zu fördern und sich für eine flächendeckende Realisierung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf physische und psychische Belastungen einzusetzen. Zudem streben sie an, in den Selbstverwaltungsgremien auf eine bessere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger untereinander sowie mit den Unternehmen hinzuwirken, um die Versorgung psychisch erkrankter Menschen durch ein konzentriertes Versorgungsmanagement von Kranken- und Rentenversicherung zu verbessern.
Die Erklärung beschreibt in zehn Punkten das gemeinsame Grundverständnis in Bezug auf:
– die gewachsene Bedeutung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt;
– konkrete Arbeitsmerkmale, welche die psychische Gesundheit der Beschäftigten positiv wie negativ beeinflussen können;
– die Prinzipien und Methoden einer erfolgreichen Arbeitsgestaltung und Prävention, um psychische Belastung zu vermeiden;
– eine erfolgreiche Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter ins Berufsleben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Sozialpartner gehen – unabhängig von unterschiedlichen Positionen in Einzelfragen – davon aus, dass die vorliegende Erklärung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, den Schutz der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt zu verbessern.