Krank im Urlaub: mit der EHIC gut abgesichert

EHIC und Auslandskrankenschein

(Mit Infografik, s. u.) Über 46 Millionen machte der Bundesbürger allein 2012 Urlaub im Ausland. Was tun, wenn ein Sonnenstich, Zahnschmerzen oder ein verstauchter Knöchel die Urlaubsfreuden trüben? Wer innerhalb Europas reist, sollte am besten immer seine Europäische Krankenversicherungskarte oder gegebenenfalls einen Ausllandskrankenschein dabei haben.

Viele Länder sehen Zuzahlungen oder Eigenanteile vor

Denn im Krankheitsfall dient die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card) als Nachweis, dass der Urlaubsreisende in Deutschland versichert ist. Je nach Recht des Reiselandes erhält der Versicherte alle medizinisch erforderlichen Leistungen –  so als wäre er in dem jeweiligen Land versichert. Viele Länder sehen allerdings Zuzahlungen oder Eigenanteile vor, die man vor Ort bezahlen muss. Das gilt zum Beispiel für die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, aber auch in der Apotheke. In der Regel dürfen die Kassen diese Kosten nicht übernehmen. Daher ist es empfehlenswert, sich zusätzlich mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung abzusichern. So ist auch ein eventuell notwendiger und kostspieliger Krankenrücktransport nach Deutschland abgedeckt. Kosten dafür dürfen gesetzliche Krankenkassen ebenfalls nicht übernehmen.

Gilt auch außerhalb der EU

Die EHIC gilt in allen 28 Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Schweiz. Versicherte finden die EHIC auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte. Die EHIC gilt auch in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten – zum Beispiel auf Martinique und in Französisch-Guyana. In der Türkei, in Tunesien und Bosnien-Herzegowina brauchen Urlauber einen Auslandskrankenschein. Informationen zu den Geltungsbereichen geben die Krankenkassen.

Für gezielte Behandlungen im Ausland nicht nutzbar!

Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich dort behandeln zu lassen, kann die EHIC nicht benutzen. Wer entsprechende Reiseplanungen hat, sollte vorher mit seiner Kasse besprechen, welche Kosten übernommen werden können. Die folgende Infografik „Europaweit gut abgesichert“ der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt , in welchen Ländern die EHIC gilt und in welchen Ländern Urlauber einen Auslandskrankenschein benötigen.

Infografik: hier gilt die EHIC, hier nicht

EHIC und Auslandskrankenschein
Wo gilt die EHIC, wo brauche ich einen Auslandskrankenschein? (Quelle: Techniker Krankenkasse / Stand Februar 2014)

(Techniker Krankenkasse, TK)

HCC Redaktion

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