Schleswig-Holstein: Betriebliche Kinderbetreuung als Chance

Die Landesregierung Schleswig-Holstein macht sich gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit für eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf stark. Sozialministerin Kristin Alheit kündigte heute (12. Februar) in Pinneberg an, Betriebe stärker als bisher bei ihrem Engagement für Kinderbetreuung unterstützen zu wollen. Dazu wird im Sozialministerium eine “Beratungsstelle Betriebliche Kinderbetreuung” eingerichtet. Arbeitgeber erhalten dort Informationen über Fördermöglichkeiten und über die verschiedenen Modelle der Kinderbetreuung.

„Der dringend notwendige Kita-Ausbau bietet besonders Frauen und Alleinerziehenden eine Chance, wieder in den Beruf zurückzukehren. Vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels liegt darin auch für Betriebe eine große Chance“, betonte Alheit im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die Unternehmen könnten mit familiengerechten Arbeitsstrukturen und mit abgestimmten Kita-Angeboten Frauen und Alleinerziehende besser erreichen. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, sich im Bereich von Kindertagesstätten zu engagieren: von der Einrichtung einer eigenen Betriebskita bis hin zu Kooperationsmodellen. Vieles sei möglich: „Wir wollen und werden die Unternehmen bei ihrem Engagement unterstützen“, so die Ministerin. Die neue Beratungsstelle kann außerdem eine Koordinierungsfunktion in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern und den Standortgemeinden übernehmen.

Unterstützung und Zustimmung erhält die Landesregierung dabei von der Bundesagentur für Arbeit. „Unter den arbeitslosen Alleinerziehenden schlummert ein großes, ungenutztes Potenzial. Über 40 Prozent – insgesamt 4.600 – von ihnen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dieses Potenzial sollte von den Arbeitgebern genutzt werden“, sagte Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. „Wenn wir künftig verhindern wollen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder überproportional lange in Hilfebedürftigkeit (Hartz IV) verbleiben, dann müssen wir für diese Gruppe deutliche bessere Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt schaffen – von passenden Arbeitszeitregelungen bis hin zu flexiblen Kinderbetreuungszeiten“, sagte Haupt-Koopmann. Eine besonders wichtige Voraussetzung sei der weitere Ausbau der Kitas.

Schleswig-Holstein hat unter den Bundesländern den höchsten Zuwachs beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in den vergangenen fünf Jahren. Im März 2012 betrug die U3-Betreuungsquote laut Statistischem Bundesamt 24,2 Prozent. Das bedeutet ein Zuwachs von 16 Prozent seit 2007. „Die Kommunen haben seitdem deutliche Ausbau-Anstrengungen unternommen. Weitere müssen jetzt folgen. Dafür stehen weiterhin erhebliche Mittel zur Verfügung“, so Ministerin Alheit.

Weiterführende Informationen zur betrieblichen Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein:

Beratungsstelle Betriebliche Kinderbetreuung
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung SH
Adolf-Westphal-Straße 4, 24170 Kiel, Tel.: 0431/988 – 2253
E-Mail: Betriebs.Kita@sozmi.landsh.de; www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

Möglichkeiten des betrieblichen Engagements zur Kinderbetreuung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen und Betriebe bei der Errichtung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres durch die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen. Mit Hilfe des Bundesprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ kann außerdem eine Anschubfinanzierung von bis zu 400 € im Monat Förderung pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erfolgen.

Regelmäßige Angebote

Je nach Betreuungsbedarf, der Größe und Struktur des Unternehmens kann das unternehmerische Engagement für Kinderbtreuung z.B. folgende Formen annehmen:

  • Betrieb einer eigenen betrieblichen Kindertageseinrichtung in den Händen des Unternehmens bzw. einer von ihr gegründeten Tochtergesellschaft:
    + Großer Gestaltungsspielraum, öffentliche Fördermöglichkeit, wenn offen für Wohnortkinder.
    – Aufgrund der Kosten in der Regel nur für große Unternehmen machbar.
  • Kooperation mehrerer Unternehmen (sog. Verbundlösungen):
    + Verteilung des finanziellen Einsatzes für die Kinderbetreuung auf mehrere Unternehmen, effektive Nutzung gemeinsamer Aktivitäten. Öffentliche Fördermöglichkeit, wenn offen für Wohnortkinder.
  • Kooperationen zwischen einem Wirtschaftsunternehmen und einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe hinsichtlich der gesamten Kindertageseinrichtungen:
    + Rückgriff auf fachliches Know-How etablierter Träger, öffentliche Förderung der Betriebskosten möglich.
    – Geringere Gestaltungsmöglichkeit bei Angebot und Konzept.
  • Erwerb von Belegplätzen (das Unternehmen erwirbt auf Grundlage einer vertraglichen Abrede einzelne Betreuungsplätze in einer bestehenden Kita eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe):
    + An verschiedenen Standorten möglich, flexible Handhabung der Platzzahl, Rückgriff auf fachliches Know-How etablierter Träger.
    – Verminderte Einflussmöglichkeit auf Angebot und Konzept, i.d.R. größere Entfernung zur Arbeitsstätte.
  • Zusammenarbeit mit Tagespflegepersonen:
    + Bietet sich an für kleinere Unternehmen, kostengünstig, flexible Betreuungszeiten.
    – Abhängigkeit von einer Betreuungsperson (ist z.B. bei Krankheit schwerer, Vertretung zu organisieren).
  • Beauftragung externer Familiendienstleister:
    Diese bieten neben individueller Beratung häufig auch Organisation/Übernahme der Betreuung in eigenen Einrichtungen.

Kurzfristige, vorübergehende Betreuungsangebote

  • Eigene Einrichtungen zur Notfallbetreuung: um auf vorübergehende und kurzfristige Betreuungs-Notfälle zu reagieren, genügen häufig bereits geringe Aufwendungen, z.B. Einrichtung eines Spielzimmers oder eines Still- und Wickelraumes).
  • Notfallplätze in lokalen Einrichtungen einkaufen
  • Angebote in Ferienzeiten organisieren

Fakten Arbeitsmarkt Alleinerziehende

Arbeitslose Alleinerziehende in Schleswig-Holstein
– Januar 2013: 10.438; (Januar 2012: 10.236 / + 2 Prozent)
– davon Frauen: 9.464
– davon Männer: 974
– Anteil der Frauen: knapp 90 Prozent

Qualifikationsprofile der arbeitslosen Alleinerziehenden
– akademische Ausbildung: 220
– mit Ausbildungsabschluss: 4.371
– ohne abgeschlossene Berufsausbildung: 5.394
– kein Hauptschulabschluss: 1.313

Bestand Teilnehmer/innen: Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter
– berufliche Weiterbildung: 600
– außerbetrieblicher Ausbildung: 70
– Eingliederungszuschüsse: 230
– Förderung der Selbstständigkeit: 120
– Bürgerarbeit: 130

Ausbau Kita U3 Betreuung:

Ab 1.8.2013 haben Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihres Kindes unter drei und über einem Jahr. Für die Gewährung ist es unerheblich, ob eine bestimme Quote des Ausbaustandes erreicht wird, da der Rechtsanspruch individuell gilt (eine angestrebte Richtgröße war ein Ausbaustand von 35 %, dieser kann jedoch deutliche regionale Unterschiede, z.B. Stadt/Land, beinhalten). Wichtig ist daher, dass bedarfsgerecht geplant wird. Die Bedarfsplanung geschieht vor Ort bei den Kreisen und kreisfreien Städten, dort wo der beste Einblick vorhanden ist.

Zum Ausbaustand:
Die Kinder- und Jugendhilfestatistik wird einmal jährlich zum Stichtag 01.03. erhoben und betrug 2012 in SH 24,2 %. Seitdem wurden weitere Plätze geschaffen oder bewilligt, die noch nicht in der offiziellen Statistik enthalten sind. Exemplarisch informierten dazu einige Kreise und kreisfreie Städte:
Stadt Kiel: Zum Jahresende 2012 wurden nach Berechnungen des Jugendamtes 35,7 % U3-Kinder betreut (Betreuungsquote 1.3.2012: knapp 30 %).
Kreis Pinneberg: Zum Jahresende 2012 wurden nach Aussage des Jugendamtes rund 32 % der U3-Kinder betreut (Betreuungsquote 01.03.2012: 23,73 %.).
Kreis Segeberg: Nach Schätzungen des Jugendamtes waren im Dezember 2012 gut 30 % der U3-Kinder in Betreuung (Betreuungsquote 01.03.2012: 26,3 %).

(Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein)

HCC Redaktion

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