Das vergangene Jahr 2016 verzeichnete den höchsten Krankenstand seit 20 Jahren.* Auch wenn wir in Deutschland ein verhältnismäßig gutes Sicherungsnetz haben, müssen wir doch davon ausgehen, dass gesetzliche Versicherungen im Ernstfall nicht ausreichen. Bei der Frage, ob sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, unterschätzen viele das tatsächliche Risiko. Wir geben Ihnen einen kurzen Einblick in die Statistik – und fünf goldene Regeln an die Hand, wie Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Das Risiko, berufsunfähig zu werden: Das sagt die Statistik
Sie halten es für unwahrscheinlich, dass die Berufsunfähigkeit Sie vor dem Eintritt der Rente trifft? Viele denken zunächst an einen Unfall, der das Leben stark einschneiden müsste, sodass man arbeitsunfähig wird. Statistisch betrachtet besteht jedoch beispielsweise für Männer, die heute 20 Jahre alt sind, eine 43-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass sie vor dem Renteneintritt berufsunfähig werden. Diese Einschätzung geht davon aus, dass der Renteneintritt mit 65 Jahren kommt. Auch in den 50ern herrscht für die verbleibenden 15 Arbeitsjahre ein Risiko von 34 Prozent. Angesichts der Zahlen muss man davon ausgehen, dass es kaum jemanden gibt, für den sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht lohnen würde.
5 Faustregeln: Wie Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, sollten Sie – wie bei jeder Police – die Angebote zunächst vergleichen. Doch neben diesem Grundsatz sollten Sie auch auf Folgendes achten.
1. Je jünger, desto günstiger
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, dann tun Sie das besser früher als später. Denn hier gilt die Regel: Je jünger der Kunde, desto günstiger fallen die Zahlungen aus. Hier spielt ebenfalls der bekannte Leitspruch hinein, dass Vorsicht besser als Nachsicht ist.
2. Beitragsdynamik vereinbaren
Sofern Sie zu Beginn Ihres Erwerbslebens eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten – oder zumindest zu Beginn einer Karriere – sollten Sie eine Beitragsdynamik vereinbaren. Diese bedeutet, dass im Laufe der Zeit zunächst, dass die Beiträge steigen; da Sie selbst auch vermuten dürfen, mit der Zeit mehr Geld zu verdienen. Mit der Beitragsdynamik fallen Sie nicht auf das Leistungsniveau zurück, das Sie als Berufseinsteiger vereinbart haben.
3. Infektionsklausel abwägen
Gehören Sie zu einer Berufsgruppe, die als besonders anfällig für Infektionskrankheiten gilt? Falls ja, dann aufgemerkt: Falls Sie sich eine Erkrankung zuziehen, die effektiv für Sie ein Berufsverbot bedeutet, achten Sie auf eine Infektionsklausel im Vertrag, bereits wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
4. Auf die Stundungsregel achten
In dem Moment, wenn Sie bereits berufsunfähig sein sollten, Ihre Versicherung allerdings noch keine Leistungen erbringt, lohnt sich diese Regel: Dann dürfen Sie das Begleichen Ihrer Beiträge bis zur Entscheidung aufschieben. So verhindern Sie, dass Ihnen der Vertrag gekündigt wird, wenn Sie Ihre Beiträge nicht weiterhin bezahlen oder gar nicht bezahlen können wegen ausbleibender Gehaltsbezüge.
5. Finger weg von der abstrakten Verweisklausel
Auch wenn sie seltener anzutreffen ist, findet man sie immer wieder: Die abstrakte Verweisung. Wer den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann, theoretisch aber noch in anderen Berufsfelder arbeiten könnte, wird unter Umständen an die Umschulung beim Arbeitsamt verwiesen. So haben sich einige Versicherungen dem Leistungsanspruch ihrer Versicherten entzogen. Gehen Sie also sicher, dass keine solche Klausel im Vertrag steht, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
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*Siehe dazu auch unser Beitrag „Krankenstand in Deutschland: So hoch wie lange nicht“.